Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 98

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Heute ist derselbe Dr. Ofner ein offenkundig ähnlich einflussloser Abgeordneter in seiner Fraktion, wiewohl diese Fraktion jetzt in Regierungsverantwortung ist. (Abg. Dr. Fekter: Hätten Sie damals zugestimmt! Warum haben Sie damals nicht zugestimmt?) Heute stellt er uns in Aussicht, dass es eventuell in einer nächsten Legislaturperiode eine Änderung geben könnte. Ich sage Ihnen, das ist eine Skurrilität sondergleichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Fakten, die – unabhängig von der Menschenrechtsverletzung – darauf hinweisen, wie wichtig und wesentlich es jetzt wäre, zu handeln. Nicht um die drohenden Verurteilungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geht es dabei, sondern um die wirklich jedem einzelnen Abgeordneten zumutbare Verantwortung für das Handhaben von Menschenrechten in Österreich. Es liegt ausschließlich in Ihren Händen, ob dieser Unrechtstatbestand, den das Strafgesetzbuch normiert, weiterbesteht oder nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niemand anderer als Sie verfügt momentan, in dieser Zusammensetzung, darüber, ob weiter Unrecht judiziert werden muss. Erst diese Woche hat ein Richter in einem Verfahren bezüglich § 209 StGB Folgendes getan. Es gab dort schließlich eine Lösung, weil sich der Mann, den man wegen dieser strafbaren Handlung angeklagt hatte, für den Richter glaubwürdig und vom so genannten – unter Anführungszeichen – "Opfer" bestätigt damit verteidigte, dass er sagte, er habe nicht gewusst, dass das Alter des anderen unter der so genannten Mindestaltersgrenze lag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kam zu einem Freispruch, aber der Richter hat in dieser Verhandlung den wirklich bemerkenswerten, auch nicht allein und einzig dastehenden Satz gesagt, dass er das Verfahren, auch wenn der Beschuldigte sich hinsichtlich des Alters des jungen Mannes nicht geirrt hätte, jedenfalls gegen Erteilung einer Probezeit eingestellt hätte. Etwas anderes kann er nicht tun. Das ist für mich eines der wesentlichsten Argumente, die die Zeit im 21. Jahrhundert kennzeichnen. Das hat es 1996 noch nicht gegeben, sage ich Ihnen, dass die Richter diesen öffentlichen Hilfeschrei ans Parlament richten und sagen: Bitte lasst uns nicht ständig Unrecht setzen müssen!

Sie können ja nicht anders. Es ist Bestand der österreichischen Rechtsordnung, dass das ein strafrechtlich relevanter Tatbestand ist, sofern er gesetzt wird, und ein Richter darf nicht freisprechen, weil sonst er das Gesetz brechen würde. Deshalb gibt es permanent – Sie können diese Korrespondenzen, die vor allem auch von den Organisationen kommen, nachlesen – die Hilferufe der Richter: Schluss mit dieser Unrechts-Judikatur! Weg mit dem § 209 StGB!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frist ist auch deshalb so bedeutungsvoll – das hat Frau Kollegin Lunacek hier schon sehr deutlich gesagt –, weil Sie so unernsthaft, so wenig ernsthaft an die Sache herangehen. Da bringt die Opposition einen Antrag ein – aber nicht, dass man sagen würde, wir lehnen ab, sondern man fordert einen Unterausschuss: Machen wir einen Unterausschuss!

Das war zu Beginn des letzten Jahres. (Abg. Dr. Khol: Redezeit!) Dann wird der Unterausschuss beschlossen, er konstituiert sich im September. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Jetzt haben wir April 2001, und es hat noch keine Sitzung gegeben. (Abg. Dr. Khol: Herr Präsident! Sie lassen immer länger reden!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz!

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (fortsetzend): Das spricht Bände über die Unernsthaftigkeit, mit der Menschenrechte in Österreich behandelt werden. (Beifall bei den Grünen.)

15.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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