Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 60

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Krankengelderstattungen bei Arbeitern mehr durch die Krankenkassen erfolgen. Budgetiert wurden aber Steigerungsraten zwischen 3 Prozent und 4 Prozent.

Diese Koordinationsfunktion sollte der Hauptverband wahrnehmen. Wenn all das und einige andere Strukturveränderungen, deren Notwendigkeit wir durchaus sehen, gemacht werden, dann brauchen wir nicht mehr über die Frage zu diskutieren, ob wir ein Zweiklassensystem im Gesundheitsbereich haben, denn dann haben wir eine funktionierende, höchst vernünftige Selbstverwaltung. (Beifall bei der ÖVP.)

12.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Die Uhr ist wunschgemäß auf 8 Minuten eingestellt. – Bitte.

12.29

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Sozialminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, gerade in den letzten Wochen wurde verstärkt, speziell von Ihrer Fraktion, mit Recht immer wieder kritisiert, dass im Jahre 1996 von der SPÖ/ÖVP-Regierung behinderten Menschen, die in Heimen leben oder im Krankenhaus sind, das Taschengeld gekürzt worden ist, nämlich auf 569 S.

Diese Kritik haben Sie mehrmals geübt – zu Recht! –, diese Kritik ist auch im Wiener Wahlkampf von Ihrer Spitzenkandidatin Partik-Pablé gekommen, und diese Kritik wurde in der Sendung "Betrifft" am Sonntag auch von Ihrem Landeshauptmann Haider zum Ausdruck gebracht, ebenso wie von Ihrer Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer.

Wir, Herr Sozialminister, haben diese Kritik immer geübt und üben sie auch weiter. Für mich ist es schon sehr unverständlich, Herr Minister, warum diese Regelung nicht zurückgenommen wird, obwohl Sie jetzt in der Regierung sind, obwohl die Freiheitlichen jetzt in der Regierung sind, warum also dieser Taschengeldraub – so wurde er von Ihnen ja bezeichnet – nach wie vor nicht rückgängig gemacht wird. (Abg. Neudeck: Also Raub war es keiner!)

Herr Minister! Sie sagen ganz einfach die Unwahrheit und treiben ein doppelbödiges Spiel, wenn Sie einerseits mit Recht diesen Raub kritisieren, andererseits aber dieses Geld, das den Menschen geraubt wurde, nicht zurückgegeben wird. Sie haben heute wiederum die Chance dazu, und ich hoffe, Sie sind diesmal dabei und machen Ernst mit dem, was Sie seit Jahren kritisieren. (Beifall bei den Grünen.)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Rücknahme der Taschengeldkürzung von PflegegeldbezieherInnen bei Spital- oder Heimaufenthalt

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, bis 31.7.2001 alle Schritte zur gesetzlichen Rücknahme der 50prozentigen Taschengeldkürzung von PflegegeldbezieherInnen bei Spital- und Heimaufenthalt in die Wege zu leiten."

*****

Herr Minister! Wir werden sehen, wie weit Ihr Wort, wie weit das Wort Ihrer Spitzenkandidatin, Ihres Landeshauptmannes, Ihrer Fraktion und Ihrer Vizekanzlerin tatsächlich Wahrheitsgehalt haben, oder ob es nur Taktik ist, die Sie auf Kosten von behinderten Menschen betreiben. (Beifall bei den Grünen.)


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