Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 93

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gesetzt wurde. Damit wurde bedarfsgerecht, kinderorientiert dafür gesorgt, dass die Kinder ihren Platz finden.

Nicht einmal 500 000 S haben Sie dafür ausgegeben – der Herr Bundesminister ist ja heute leider nicht hier oder nicht mehr hier –, und das ist ein großes Problem für die Eltern, vor allen Dingen für die Mütter, denn sie werden damit zurück an den Herd "getrieben", sage ich jetzt einmal. Das ist ein Problem vor allen Dingen für die Frauen.

Ich sage Ihnen eines, sehr geehrte Damen und Herren: Die Frauen werden Ihnen die Rechnung dafür präsentieren. (Abg. Haller: Sie werden sich wundern!) Die Frauen werden Ihnen die Rechnung präsentieren für eine Politik, die vorgestrig ist (Abg. Wattaul: Sie werden sich bedanken für den Kinderscheck!) und die mit den wirklichen Bedürfnissen überhaupt nichts mehr zu tun hat. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. )

14.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen betreffend Änderung des Suchtmittelgesetzes ist schriftlich überreicht und auch verteilt worden. Er ist genügend unterstützt, steht in einem entsprechenden sachlichen Zusammenhang und steht somit auch mit zur Verhandlung. Er wird selbstverständlich dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Beate Schasching, Mag. Gisela Wurm und GenossInnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz – SMG) geändert wird

eingebracht im Zuge der Debatte zum Budget 2002, Beratungsgruppe VII, Soziale Sicherheit und Generationen, Sozialversicherung, Gesundheit, Jugend und Familie

Entschließung:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage mit folgendem Inhalt zuzuleiten:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz – SMG) geändert wird

Das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz – SMG) wird wie folgt geändert:

Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt:

,24a (1) Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Justiz und dem Bundesminister für Inneres jährlich einen umfassenden Drogenbericht zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen.

(2) Dieser Drogenbericht hat insbesondere:

a) aktuelle epidemiologische Daten zur Situation der Suchtkrankheiten und Suchterkrankungen in Österreich

b) den Umfang der Abgabe von Suchtmitteln durch Apotheken (§ 7 SMG)

c) eine Darstellung und Analyse aller gesundheitsbezogenen Maßnahmen (§§ 11 ff SMG)


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