Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 94

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d) einen Tätigkeits- und Finanzbericht über die gemäß § 15 SMG anerkannten Einrichtungen und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch (§§ 15 ff SMG)

e) einen Tätigkeitsbericht über die besondere Verwaltungsdienststelle des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen (§ 23 SMG)

f) die nach § 24 SMG zu erstattenden Meldungen und Mitteilungen

g) Darstellung aller Informationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Suchtprävention einschließlich der Informationen über Beratungs- und Betreuungseinrichtungen

h) Bedarf und Einsatz öffentlicher Mittel des Bundes, der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen für Suchtprävention sowie Beratung und Behandlung von Suchtkranken

i) Maßnahmen der Europäischen Union zur Sucht- und Drogenproblematik sowie deren Umsetzung in Österreich

j) Darstellung der internationalen Diskussion und Entwicklung in Sucht- und Drogenangelegenheiten

zu beinhalten.‘"

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

14.48

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Kinderbetreuungsgeld ist eine europaweit vorbildhafte Errungenschaft, ein Meilenstein in der Familienpolitik, auch wenn sich die Gegner des Kinderbetreuungsgeldes noch so bemühen, es schlecht zu machen. Das "Kinderbetreuungsgeld für alle" ist eine gesellschaftspolitische Weichenstellung für die Zukunft dieses Landes, denn es ist keine Versicherungsleistung, sondern eine Leistung, die für die Kinderbetreuungsarbeit bezahlt wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Im Gegensatz zur Meinung einiger Damen von der Opposition (Abg. Mag. Prammer: Auch Herren!) wird hier im Hohen Haus die Kinderbetreuung sehr wohl als eine verantwortungsvolle und vor allem gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe gesehen, und zwar auch dann, wenn diese Arbeit von der eigenen Mutter des Kindes erbracht wird. Bei den von mir vorhin angesprochenen Damen hat man ja oft den Eindruck, dass die Arbeit der Kinderbetreuung nur dann etwas zählt, wenn sie von fremden Personen, zum Beispiel von einer Kindergärtnerin oder von einer Tagesmutter, ausgeübt wird. (Abg. Dr. Khol: So ist es!) Erziehen die Mütter ihre Kinder selbst, sind sie in den Augen dieser Herrschaften eigentlich höchstens zu dumm für eine andere Arbeit.

Man wird wirklich den Eindruck nicht los, dass es sehr vielen in der linken Opposition am liebsten wäre, würden die Kinder sofort nach der Geburt in den Hort, vom Hort in den Ganztagskindergarten und vom Ganztagskindergarten in die Ganztagsschule kommen, am besten möglichst weit weg von den Eltern. Die Kinder unter staatlicher Aufsicht, die Mutter in der Gewerkschaft – dann ist die linke Ideologie und Weltanschauung in Ordnung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Man hat den Eindruck, dass für nicht wenige Damen und Herren von der linken Reichshälfte in diesem Hohen Hause eine Frau, wenn sie schon Kinder hat, am besten möglichst nur eines haben sollte. Hat sie ein zweites Kind, dann war dies wohl ein Betriebsunfall zu viel. Hat eine Frau gar drei Kinder oder mehr, dann ist ihr eigentlich sowieso nicht zu helfen, wenn sie Kinder und Familie über Geld und Karriere stellt.


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