Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 97

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Österreich wird zudem das Burgenlandkroatische im burgenlandkroatischen Sprachgebiet im Burgenland, das Slowenische im slowenischsprachigen Sprachgebiet in Kärnten und das Ungarische im ungarischen Sprachgebiet im Burgenland als Sprachen bezeichnen, auf die Teil III der Charta anwendbar sein soll. Damit wird Österreich für jede dieser drei Sprachen in den jeweiligen autochthonen Siedlungsgebieten mindestens 35 konkrete Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung dieser Sprachen eingehen.

Darüber hinaus wird Österreich in freiwilliger Selbstbindung Sprachen in anderen autochthonen Siedlungsgebieten nennen, für die einzelne Verpflichtungen aus Teil III übernommen werden, nämlich für das Tschechische, Slowakische und Ungarische in Wien, für das Slowenische in der Steiermark und für das Romanes im Burgenland.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch auf die vorgebrachte Kritik eingehen, die Bundesregierung hätte auch Burgenlandkroatisch im Lande Wien in der soeben erwähnten freiwilligen Selbstbindung anführen müssen. – Dazu ist zunächst zu sagen, dass die Erklärung vom autochthonen Siedlungsgebiet der betroffenen Volksgruppen ausgeht. Es gibt aber meines Wissens keine Argumente, die rechtlich begründen würden, warum auch Wien autochthones Siedlungsgebiet der burgenlandkroatischen Volksgruppe in Österreich wäre. Auch wenn es unbestritten ist, dass die Burgenlandkroaten in Wien in einigen Vereinen – die im Übrigen natürlich auch von der Volksgruppenförderung gefördert werden – organisiert sind, handelt es sich bei den in Wien ansässigen Burgenlandkroaten zum größten Teil um Angehörige der im Burgenland beheimateten Volksgruppe, die etwa aus beruflichen Gründen bestimmte Lebensabschnitte außerhalb des Burgenlandes verbringen. Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass auch Wien autochthones Siedlungsgebiet der Burgenlandkroaten wäre.

Das heißt aber nicht, dass das Burgenlandkroatische als Sprache in Wien überhaupt nicht vom Schutz der Charta betroffen wäre. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass das Burgenlandkroatische nach Teil II der Charta nicht nur im autochthonen Siedlungsgebiet im Burgenland, sondern überall in Österreich – und somit auch in Wien – geschützt ist.

Zum Schluss eine Bemerkung zum Begriff "Burgenlandkroatisch", dazu, warum in der Sprachen-Charta anstelle von "Kroatisch" "Burgenlandkroatisch" gebraucht wird: Das Burgenlandkroatische ist als Schriftsprache normiert, und auch die Lehrpläne nach Minderheitenschutzgesetz für das Burgenland verwenden den Terminus "Burgenlandkroatisch". Was in meinen Augen aber noch wichtiger ist: Die Festlegung auf den Begriff des "Burgenlandkroatischen" entspricht einem einhelligen Wunsch des Volksgruppenbeirates.

Die Ratifizierung der Sprachen-Charta ist, wie ich meine, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Standard der Rechte der Volksgruppen und ihrer Sprachen, und ich ersuche daher dieses Hohe Haus um seine Zustimmung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.16

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, gebe ich noch bekannt, dass der bereits verteilte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und FreundInnen ausreichend unterstützt ist, in einem sachlichen Zusammenhang zum Tagesordnungspunkt steht und damit auch mit zur Verhandlung sowie zur Abstimmung stehen wird.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Walter Posch, Freundinnen und Freunde betreffend die Regierungsvorlage (437 der Beilagen): Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen samt Erklärungen idF des Ausschussberichtes (576 der Beilagen)


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