Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 105

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Burket. – Bitte.

13.45

Abgeordnete Ilse Burket (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Auch ich komme auf die letzte Sitzung des Menschenrechtsausschusses zu sprechen, eine Bühne, auf der die Vorsitzende in unglaublicher Weise agierte, wo sie Machtgefühle befriedigte und den ganzen Ausschuss in Geiselhaft nahm – wohl wissend, dass eigentlich ein Sitzungslimit vereinbart war –, wo sie mit kaum zu überbietender Arroganz zu Frau Kollegin Fekter sagte: Frau Kollegin, Ihr Wissen um die Burgenlandkroaten ist ja nur rudimentär. – Aber das war nur ein geringer Teil der wirklich schlechten Vorstellung des Ausschusses (Abg. Silhavy: Haben Sie inhaltlich auch etwas zu sagen?), sozusagen die schlechte äußere Form.

Zum Inhalt komme ich jetzt. Die abweichende persönliche Stellungnahme der Kollegin Stoisits hat mich dazu inspiriert. Unter dem Aspekt, dass sie die Kennerin der Materie ist, die Fachfrau sozusagen, finde ich ihre Ausführungen ganz erstaunlich. Ich darf aus ihrer Stellungnahme zitieren:

Die Einschränkung des Schutzes der Minderheitensprachen auf nur bestimmte Gebiete hieße, dass Minderheitenangehörige beim Verlassen ihres Dorfes den von der Charta geforderten Sprachenschutz nicht mehr genießen würden. – Zitatende.

Na, was passiert dann, wenn ein Angehöriger dieser Minderheitengruppe seinen Ort verlässt? Was ist dann? Darf er dann nicht mehr reden? Wovor ist er dann geschützt oder zu schützen? Darf außerhalb des Ortsgebietes kein Kroatisch gesprochen werden? – Das kann nicht sein. Frau Stoisits gibt ja an jedem Plenartag, so auch heute, eine Probe ihrer Kenntnis dieser Sprache, und sie tut das offenbar völlig ungeschützt.

Vielmehr ist es so, dass die zweisprachigen Ortstafeln erst im August 2000 aufgestellt wurden, obwohl diese Verordnung ursprünglich bereits aus dem Jahre 1976 stammt. Die Achtung und der Respekt vor den anerkannten Minderheitensprachen sowie die gesetzliche Verankerung ist keine topographische Frage, es ist dies vielmehr ein Bekenntnis zu einem gemeinsamen europäischen Erbe, zu geschichtlich gewachsenen Strukturen.

Es war dieser Regierung vorbehalten, die Staatszielbestimmungen in der österreichischen Verfassung festzuschreiben. Wie in so vielen anderen Fällen hat diese Regierung jahre- und jahrzehntelange Versäumnisse aufgeholt und auch hier die entscheidenden Maßnahmen gemäß den Staatszielbestimmungen gesetzt. Es ist daher ziemlich leicht zu durchschauen, was Frau Stoisits beabsichtigt. Ich finde es nur bedauerlich, dass Frau Stoisits aus einer solchen Thematik ein schlechtes Theaterstück macht – mit sich selbst als Hauptdarstellerin. Aber jetzt auch in Wien die Anerkennung der Burgenlandkroaten als so genannte Wiener Burgenlandkroaten durchsetzen zu wollen, nur weil eine gewisse Anzahl davon hier lebt, und sei es nur vorübergehend, geht an der ursprünglichen Willenserklärung doch völlig vorbei. Wenn man ihre Intentionen logisch weiterverfolgt, unterläuft sie sogar ganz klar den Schutzgedanken für eine autochthone Volksgruppe, denn das bedeutet dann konsequenterweise die gleichen Bestimmungen und Rechte für jede anderssprachige Minderheit, egal welcher Größe, gleichgültig, seit wann diese Minderheit besteht.

Ein Burgenlandkroate ist und bleibt ein Burgenlandkroate, auch wenn er in Wien lebt, der Minderheitenschutz jedoch betrifft das ursprüngliche und geschichtlich anerkannte Gebiet. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. – Bitte.

13.49

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Auch ich freue mich ganz besonders, dass Österreich Minderheitensprachen nunmehr auch offiziell schützt und die Sprachen-


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