Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 107

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wie es in der Charta heißt. Weil aber diese Sprachen und diese Kulturen zur Erhaltung und Entwicklung der Traditionen und des kulturellen Reichtums Europas wesentlich beitragen, müssen und sollen sie geschützt werden.

Ich bin überzeugt davon, dass wir Österreicher diesen Vertrag guten Gewissens annehmen können, bin mir aber nicht so sicher, dass in Frankreich oder Spanien genau dieselben guten Rahmenbedingungen gegeben sind. Denken Sie nur an die Basken, die Korsen, die Bretonen oder auch die Elsässer! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Vor allem in Frankreich, meine sehr geehrten Damen und Herren, war die Durchsetzung ethnischer Minderheitenrechte schon in der Vergangenheit sehr schwierig, weil die Franzosen, das offizielle Frankreich von einem völlig anderen Volks- oder Nationsbegriff ausgehen, als er hier in Mitteleuropa, in Ost- oder auch in Südosteuropa üblich ist.

Oder denken wir an Slowenien! Erst vor wenigen Tagen ist das österreichisch-slowenische Kulturabkommen unterzeichnet worden. Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik hat die österreichische Bundesregierung die Anerkennung unserer altösterreichischen Minderheit in der ehemaligen Untersteiermark in einem offiziellen slowenischen Dokument erreicht. Es ist damit zwar noch nicht die Gleichstellung mit der ungarischen und der italienischen Minderheit in Slowenien verbunden, dazu fehlt noch immer der verfassungsrechtliche Schutz in der slowenischen Verfassung, aber es ist ein erstes hoffnungsvolles Zeichen. Vielleicht nähert sich Slowenien langsam wirklich den österreichischen Minderheitenstandards. Jetzt ist es für die Reste der altösterreichischen Minderheit in Slowenien auch möglich, kulturelle Veranstaltungen in ihrer Muttersprache durchzuführen. Auch diese Charta, die wir heute beschließen werden und die Slowenien schon ratifiziert hat, kann die Kultur und die Sprache unserer Minderheit schützen.

Abschließend stelle ich fest: Alles, was die Vielfalt der Völker und Kulturen fördert, wird von uns begrüßt, alles, was zur Einebnung dieser Vielfalt führt, wird von uns abgelehnt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrags samt Erklärungen in 437 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stoisits, Mag. Posch und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Erklärung bezieht.

Ich werde zunächst über diesen Abänderungsantrag hinsichtlich der Erklärung und dann über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrags samt Erklärung die Genehmigung zu erteilen, abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Mag. Posch und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Erklärung eingebracht, und ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrags samt Erklärungen in 437 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Staatsvertrag ist damit angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Ausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite