Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 108

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, das ist neuerlich einstimmig und damit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, Mag. Posch und Genossen betreffend Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Entschließungsantrag 215/A (E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend die Einrichtung von Clearingstellen (577 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen jetzt zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Es findet keine mündliche Berichterstattung statt.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Mag. Posch. Ich erteile es ihm hiemit.

13.59

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Unser Antrag zur Schaffung von Clearingstellen nimmt sich einer besonders leidtragenden Gruppe von Asylsuchenden an, nämlich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in einer besonders tragischen Stellung sind, die aus Angst vor Verfolgung aus ihrem Heimatland fliehen und hierher nach Österreich kommen, meistens ohne Sprachkenntnisse, meistens schwer traumatisiert und zusätzlich psychisch-mental meistens nicht so gefestigt wie Erwachsene.

Nun wurde zwar bisher keine Schubhaft bei unter Vierzehnjährigen verhängt, aber immerhin gibt es jährlich mehrere hundert Schubhäftlinge, die zwischen 14 und 19 Jahre alt sind, obwohl in § 66 Fremdengesetz gelindere Mittel normiert sind, also die Schubhaft nach Möglichkeit nicht angewendet werden soll.

Die so genannten Clearingstellen böten eine zentrale Anlaufstelle für minderjährige Flüchtlinge, die dort entsprechend untergebracht, verpflegt und ausreichend betreut werden könnten, wobei man für diese Flüchtlinge auch Zukunftsperspektiven erarbeiten könnte. Zumindest eine solche Stelle pro Bundesland wäre nach unserem Dafürhalten sinnvoll und notwendig.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Ellmauer und Ofner, der unseren Antrag unterlaufen soll, ist uns prinzipiell recht, wenn es gelingt, Mittel des Europäischen Flüchtlingsfonds zu lukrieren und zunächst einmal zwei bis vier Pilotprojekte umzusetzen – unter Einbindung von Asylbehörden, Fremdenpolizeibehörden sowie Jugendwohlfahrtsträgern.

Ich verstehe die Schwierigkeiten, die Sie mit dem föderalen Aufbau der Republik haben, und dass es Ihnen, Herr Minister, nicht jeder Landeshauptmann leicht machen würde, eine solche Clearingstelle in seinem Bundesland einzurichten, aber trotzdem fordere ich Sie auf, unserem Antrag beizutreten, weil er der weitergehende ist. Unser Antrag sieht in jedem Bundesland eine solche Stelle vor.

Er sieht weiters vor, die Schubhaft bei unter 18-Jährigen grundsätzlich nicht zu verhängen, zumal dies auch in Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention steht.

Drittens sieht unser Antrag auch eine gesetzliche Lösung für so genannte papierlose Jugendliche vor, die ohne eigenes Verschulden ohne gesetzlichen Aufenthaltstitel in Österreich leben


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