Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 126

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Darf ich in Richtung Regierungsbank die Frage stellen, wer den Herrn Bundeskanzler vertreten wird? (Staatssekretär Morak hebt die Hand.)  – Herr Staatssekretär Morak, ja.

Meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir diese Frage schon einmal diskutiert haben, und es ist auch richtig, dass der Herr Bundeskanzler in der heutigen Sitzung nicht durch die Frau Vizekanzlerin vertreten werden könnte, weil sich diese im Ausland befindet. Soweit ich mich erinnere – wenn das jemand bestreiten sollte, müsste er das zum Ausdruck bringen –, haben wir damals, als wir dieses Thema in der Präsidialsitzung diskutiert haben, die Vertretung durch einen Staatssekretär genehmigt.

Zwischen einem Dringlichen Antrag und einer Dringlichen Anfrage gibt es geschäftsordnungsmäßig keinen Unterschied. Also wenn es so war – ich kann das in der Schnelligkeit jetzt nicht überprüfen, weil ich keine Dokumente zur Hand habe –, wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, dass wir letztes Mal gegen den Widerstand der Freiheitlichen der Argumentation, dass ein Staatssekretär nicht vertretungsbefugt ist, nicht gefolgt sind, dann kann ich mich nicht dazu entschließen, jetzt eine andere Position einzunehmen, als wir sie damals in der Präsidialkonferenz vertreten haben. (Abg. Dr. Martin Graf: Gleiches Recht für alle!)

Dies ist meine Stellungnahme zu Ihrer Wortmeldung, Herr Abgeordneter Öllinger.

Ich würde daher vorschlagen, dass wir jedenfalls mit der Verhandlung der Dringlichen Anfrage insofern beginnen, als der erste Redner Herr Abgeordneter Van der Bellen ist. (Abg. Dr. Khol: Dringlicher Antrag!)  – Ich korrigiere: Dringlicher Antrag.

Ich gebe Herrn Abgeordnetem Van der Bellen ... (Abg. Mag. Kogler: Antrag zur Geschäftsordnung!)  – Sie wollen einen Antrag zur Geschäftsbehandlung stellen? – Bitte.

15.10

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte KollegInnen! Unabhängig von den Geschäftsordnungsdebatten ist es, glaube ich, unbestritten, dass das eine politisch derart wichtige Causa ist, dass es nicht länger zumutbar ist, dass sich der Bundeskanzler auch hier im Haus dazu beharrlich ausschweigt.

Die grüne Fraktion stellt aus diesem Grund gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung den Antrag auf Anwesenheit des Bundeskanzlers. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Darüber, dass dieser Antrag zulässig ist, gibt es keinen Zweifel. Ich werde daher über diesen Antrag abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag stimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. (Abg. Ing. Westenthaler: Minderheitenfeststellung! – Abg. Großruck: Salto mortale!)  – Der Antrag hat keine Mehrheit gefunden, er ist abgelehnt. (Ruf bei der ÖVP: Wiedersehen!)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Professor Van der Bellen. Die Redezeit ist von der Geschäftsordnung her mit 20 Minuten begrenzt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.11

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir behandeln heute einen Dringlichen Antrag betreffend die Presse- und Meinungsfreiheit in Österreich. Es ist natürlich ein schlechtes Vorzeichen, dass es der Bundeskanzler und Parteiobmann der ÖVP nicht der Mühe wert findet und keine Lust hat, an einer solchen Debatte teilzunehmen, es nicht der Mühe wert findet, beim Thema Pressefreiheit in diesem Land hier im Hohen Haus zu erscheinen. Und es hat auch kein Abgeordneter der ÖVP und kein Abgeordneter der FPÖ für nötig gefunden, zu erklären, warum es der Herr Bundeskanzler nicht der Mühe wert findet, hier zu erscheinen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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