Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 125

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mäßig nicht so eindeutig ist –, um eine Unterbrechung für eine kurze Präsidiale, weil dieser Vorgang wirklich ein einmaliger ist.

15.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Khol zu Wort gemeldet. – Bitte.

15.05

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage ist eindeutig und bedarf keiner Klärung in der Präsidiale. Der Dringliche Antrag geht an die Bundesregierung, die Bundesregierung wird vertreten durch den Bundeskanzler, der Bundeskanzler wird in seinem gesamten Kompetenz- und Aufgabengebiet auf Grund der Bundesverfassung durch den Staatssekretär vertreten.

Das ergibt sich aus dem § 18 der Geschäftsordnung. Dort ist auch im bewährten Zögernitz-Kommentar (Abg. Öllinger: Sekretär!) genau zitiert, dass der Staatssekretär hierbei zur Vertretung im gesamten Kompetenzbereich berufen ist, et cetera. Und daher, glaube ich, sollten wir in die Sachfrage eingehen; so bedeutend ist das alles nicht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte.

15.06

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Fürs Erste, Herr Präsident, ist es bezeichnend, dass der Klubobmann der ÖVP meint, die Zuständigkeiten des Herrn Bundeskanzlers seien nicht so bedeutend.

Aber ich darf darauf hinweisen, dass Artikel 69 der Bundesverfassung ganz klar ist. Artikel 69 der Bundesverfassung sagt, dass der Bundeskanzler zwei Funktionen hat: Die eine ist, Ressortchef zu sein. – In diesem Bereich kann ihn natürlich auch der Staatssekretär, der ihm beigegeben worden ist, vertreten.

Aber über die Tätigkeit des Ressortchefs als Chef des Bundeskanzleramtes hinaus ist er auch noch Vorsitzender der Bundesregierung. Und als Vorsitzender der Bundesregierung wurde an ihn diese Anfrage gestellt. (Abg. Schwarzenberger: Antrag, nicht Anfrage!)

Daher ist in diesem Zusammenhang, Herr Präsident, eine Vertretung durch den zuständigen Staatssekretär in keiner Weise gestattet. Der Herr Bundeskanzler ist in dieser Debatte nicht vertreten. Das ist ein unerträglicher Zustand, und ich bitte daher auch, die Sitzung zu unterbrechen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum gleichen Thema: Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

15.07

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Die Vorgangsweise, die die Bundesregierung bei diesem Dringlichen Antrag gewählt hat, ist korrekt und durch die Geschäftsordnung gedeckt. Es besteht überhaupt kein Handlungsbedarf hinsichtlich einer Unterbrechung. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur daran erinnern, dass diese Geschäftsordnung, die heute zur Anwendung kommt, seinerzeit von den Grünen, Liberalen, von den Sozialdemokraten und von der ÖVP beschlossen wurde – gegen die Stimmen der Freiheitlichen Partei. Wir wollten damals eine andere Regelung haben, aber wir konnten uns nicht durchsetzen. Heute werden wir die gleiche Geschäftsordnung, die Sie, meine Damen und Herren, beschlossen haben, auch anzuwenden haben, und das ist es. Ich würde meinen, dass man in diesen Fragen, nur weil man in der Opposition sitzt, nicht so wehleidig sein sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Petrovic: Was wollte die FPÖ in diesem Punkt? Das ist eine Fehlinformation!)

15.08


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