Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 130

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gespannt, wie Sie es verweigern können, die Grundlagen des liberalen Rechtsstaates in Österreich zu befestigen. (Abg. Dr. Khol: Darum geht es nicht! § 301 besteht seit vielen Jahren!)  – Darum geht es. Genau darum! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

15.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer Stellungnahme zum Thema des Dringlichen Antrages gelangt Herr Staatssekretär Morak zu Wort. – Bitte.

15.26

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Lassen Sie mich meine Entgegnung zu dem vorliegenden Dringlichen Antrag mit einem Zitat beginnen. (Ruf bei der SPÖ: Eine Schauspielerleistung!)  – Wo ist das Problem, Herr Abgeordneter? (Ruf bei der SPÖ: Der Regisseur ...!)

"In Übereinstimmung mit unserem Mandat und auf der Grundlage einer gründlichen Untersuchung ist es unsere wohlerwogene Auffassung, dass die österreichische Regierung für die gemeinsamen europäischen Werte eintritt." (Abg. Dr. Petrovic: Dann reden Sie einmal mit Ihren Leuten!)  – Mit diesem Satz (Abg. Mag. Posch: Der Herr Kaiser ...!) beginnt die Zusammenfassung des im vorliegenden Dringlichen Antrag mehrfach angesprochenen Berichtes der "drei Weisen" vom 8. September 2000. – Nur so viel zu Ihrer Bemerkung, Herr Abgeordneter. (Abg. Mag. Posch: Unglaublich!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, Sie werden mir wohl zustimmen, dass Presse- und Meinungsfreiheit zu den "gemeinsamen europäischen Werten" zu zählen sind. Laut Wertung der "Weisen" scheinen mir daher die generellen Standards von Meinungs- und Pressefreiheit in diesem Lande Österreich sehr wohl jenem Niveau zu entsprechen, das für einen Mitgliedstaat der Europäischen Union angemessen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren Abgeordneten von der Opposition! Ich darf Sie noch auf einen weiteren Paragraphen des "Weisen"-Berichtes hinweisen, der Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit offensichtlich entgangen ist: In Punkt 11 hebt der Bericht ausdrücklich hervor, dass Österreich das einzige Land ist, in dem die Europäische Menschenrechtskonvention Verfassungsrang genießt! (Abg. Öllinger: Ohne Wirkung, wie man sieht! – Abg. Edlinger: Gegen das wird halt verstoßen!) Damit wird auch die Freiheit der Meinungsäußerung, wie sie in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention festgehalten ist, unter einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz gestellt.

Bei der freien Meinungsäußerung handelt es sich nicht um den bloßen Buchstaben einer verfassungs- und völkerrechtlichen Bestimmung, sondern um die seit Jahrzehnten gelebte demokratische Praxis in diesem unserem Land. (Abg. Öllinger: Kanzlei Böhmdorfer!) Für den Fall, dass dieses Recht auch nur ansatzweise gefährdet ist, steht ein umfangreiches rechtliches Instrumentarium bis hin zur Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zur Verfügung.

Diese einleitenden Bemerkungen sind mir deshalb ein wesentliches Anliegen, weil im vorliegenden Dringlichen Antrag der Eindruck erweckt wird, die Presse- und Meinungsfreiheit in Österreich entspreche nicht mehr den europäischen Standards. (Die Abgeordneten Dr. Petrovic und Öllinger: Ja! Ja!) Ich möchte daher die im vorliegenden Dringlichen Antrag erhobenen Unterstellungen, es würden von Seiten der Regierung Klagen und Serienprozesse zur Einschüchterung der freien Meinungsäußerung oppositioneller Strömungen geführt, in aller Form und dezidiert zurückweisen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ebenso zurückweisen möchte ich die in diesem Antrag erhobene Behauptung, wonach es im Wirkungsbereich der Bundesregierung zu Versuchen gekommen sei, die Presse- und Meinungsfreiheit einzuschränken. (Abg. Öllinger: Das stimmt aber! – Ruf bei der SPÖ: Na net! – Abg. Dr. Fekter  – in Richtung SPÖ und Grüne –: So ein Topfen!)


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