Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 169

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Verstehen Sie etwas von PatientInnenaufklärung, und wissen Sie, wie viel an Personal und Ressourcen sie braucht? Wie wollen Sie bei Fließband-Medizin garantieren, dass genügend Zeit dafür vorhanden ist?

Warum haben Sie dem Thema des menschenwürdigen Sterbens gerade vier "satte" Zeilen gewidmet? Ist das ausreichender Inhalt einer PatientInnencharta?

Warum haben Sie sich nicht der UNESCO mit dem Recht der Kinder auf Begleitpersonen erinnert? – Sie haben das zu einer Kann-Bestimmung, zu einer Möglichkeit luxiert. Auch das halte ich für relativ vage.

Der Bund bleibt in der Rolle des Wanderpredigers. Ich hätte mir einen Bruchteil jenes Mutes gewünscht, den Sie – allerdings ganz falsch und unsachlich – bei Universitäten und im Kassensystem gezeigt haben. Aber hier, bei den PatientInnen, zeigen Sie diesen Mut und diese Courage nicht.

Die Vereinfachung ist zwar mehr als nichts – das gebe ich zu –, aber mehr als nichts ist keine gigantische Leistung und eine leicht zu bewältigende Aufgabe. (Abg. Dr. Leiner: Es sind immer die handelnden Personen!) Dass es aber – und das trifft mich schon – zur Befriedigung von Länderinteressen der Abgabe von Verantwortung einer ohnmächtigen Republik bedarf, das stimmt mich nachdenklich. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.11

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

18.12

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinem Vorredner halte ich diese Regierungsvorlage, die heute zur Abstimmung im Nationalrat vorliegt, für ein wichtiges Papier. Sie betrifft die Patientencharta, eine Vereinbarung zur Sicherstellung von Patientenrechten: Recht auf Behandlung und Pflege, Recht auf Achtung, Würde und Integrität, Recht – sehr wichtig – auf Selbstbestimmung und Information, Recht auf Dokumentation, besondere Rechte für Kinder – die mir ganz besonders am Herzen liegen –, Recht auf Vertretung von Patienteninteressen, Recht auf Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Es handelt sich um eine Vereinbarung jeweils zwischen Bund und Land, bereits ratifiziert von Kärnten, Burgenland und Oberösterreich. Vereinbarungen mit Niederösterreich und der Steiermark befinden sich im Ministerrat, Tirol hat sich dazu bereit erklärt. Es fehlen Wien, Salzburg und Vorarlberg.

Man kann nun fragen: Wozu braucht der Patient diese Patientencharta? – Das Recht auf eine Behandlung nach aktuellem Stand der Wissenschaft oder das Recht auf Verschwiegenheit sind ohnehin schon in der derzeit geltenden Rechtsordnung enthalten. Andere essentielle Patientenrechte sind seit langem in Literatur und Judikatur unbestritten. Das heißt, diese Rechte sind nicht nicht vorhanden. Was aber vorhanden ist, ist ein Mangel an Information. Vorhanden sind auch die Schwierigkeit in der Durchsetzung und eine massive gesetzliche Zersplitterung. Sie finden diese Patientenrechte verstreut im Ärztegesetz, im Sozialversicherungsgesetz, im Strafgesetzbuch, auch in Landesgesetzen wie dem Landes-KAG, in Bestimmungen für den Gemeinde-Sanitätsdienst und das Rettungswesen – in vielen verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Das mindert jedoch die Möglichkeit der Durchsetzung für den Patienten.

Fazit: Es muss kein neues Gesetz geschaffen werden, sondern es sind die Rechte zu verankern. Sie werden verankert in den Vereinbarungen nach Artikel 15a B-VG, indem sich Bund und Land jeweils bilateral verpflichten, diese Patientenrechte einzuhalten und sicherzustellen. Beide verpflichten sich dazu. Das hat den Vorteil, dass längst bestehende und neu zu schaffende Patientenrechte in einem Bundesgesetzblatt zusammengefasst werden. Dieses Stück Papier ist sehr viel wert für unsere Patienten, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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