Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 170

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Ich bitte alle Fraktionen, diesem Papier, dieser Regierungsvorlage zuzustimmen, und ich bitte alle Fraktionen, auf die Abgeordneten in jenen Bundesländern einzuwirken, die diese Vereinbarung für die Patienten mit dem Bund bisher noch nicht ratifiziert haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.15

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.16

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen dieser Beschlussfassung zur Patientencharta – Herr Staatssekretär, ich habe versucht, das auch im Ausschuss zu sagen – ist mir das, was hier drinsteht, eindeutig viel zu wenig.

Wenn heute jemand ins Krankenhaus kommt, dann gehe ich davon aus, dass er das Recht hat, dort behandelt zu werden. Ich gehe auch davon aus, dass hoffentlich die Maßnahmen ergriffen werden, die notwendig sind. Ich bin immer davon ausgegangen – ich hätte mir von einer Patientencharta wesentlichere Aussagen erwartet als das, was ich ohnehin schon für selbstverständlich genommen habe –, dass da noch etwas anderes dringestanden wäre.

Herr Staatssekretär! Ich hätte mir zum Beispiel gewünscht, dass drinsteht, dass Krankenanstalten zur Gänze barrierefrei ausgestattet sein müssen. Ich hätte mir gewünscht, dass festgeschrieben wird, dass die Nasszellen in Bettenstationen so adaptiert sein müssen, dass man sie auch benutzen kann. Ich hätte mir gewünscht, dass klare Richtlinien darüber enthalten sind, wie Informationen an gehörlose oder blinde Menschen weitergegeben werden. Ich hätte mir gewünscht, dass geregelt wird, wie die Kommunikation zwischen gehörlosen Menschen und dem Krankenhauspersonal vor sich geht. Herr Staatssekretär, ich hätte mir gewünscht, dass all das drinsteht.

Ich hätte mir auch gewünscht, dass behinderte Menschen einen Anspruch darauf haben, ihre Assistenz ins Krankenhaus mitzunehmen, aber nicht nur, dass sie nicht erwähnt sind, sondern es haben auch Kinder nicht den Rechtsanspruch, Elternteile oder Personen ihres Vertrauens im Krankenhaus bei sich zu haben. Darauf sollten sie gesetzlich ein Recht haben, und nicht nur dann, wenn zufällig ein Bett leer steht, das dazu genutzt werden kann. Das hätte ich mir gewünscht, Herr Staatssekretär!

Meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ! Ich hätte mir auch ganz dringend gewünscht, dass der Gesundheitsbericht im Plenum diskutiert und nicht im Ausschuss enderledigt wird. Das erweckt in mir nicht nur Zweifel, sondern damit haben Sie verhindert, dass der Gesundheitsbericht gegenüber der Öffentlichkeit dargestellt wird, sodass die Öffentlichkeit nicht erfährt, was in diesem Gesundheitsbericht drinsteht. Das lässt für mich den Schluss zu, dass Sie entweder nicht mehr zu dem stehen, was Sie – besonders Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP – in den letzten Jahren als Regierungspartei in der Gesundheitspolitik gemacht haben, oder dass Sie sich für den jetzigen Inhalt genieren. Ich weiß nicht, woran es liegt, hätte es aber gerne gewusst.

Ich möchte jedoch trotzdem auf den Gesundheitsbericht eingehen, weil ich es für sehr wichtig halte, dass die Diskussion über den Gesundheitsbericht hier im Parlament in einer anderen Form stattfindet, nämlich in folgender Form:

Herr Staatssekretär! Ich frage Sie: Wo wird im Gesundheitsbericht ein Augenmerk auf Frauengesundheit gelegt? (Abg. Mag. Hartinger: Es gibt ein eigenes Referat, Frau Kollegin – wenn Sie es noch nicht wissen!) Welche Informationen darüber sind vorhanden? Welche Informationen planen Sie in den nächsten Gesundheitsbericht in dieser Richtung aufzunehmen?

Was ist mit grundlegenden Informationen zu Umweltbelastungen? Wie steht es mit dem Zusammenhang zwischen Armut und Krankheit? Wie sieht es mit der Statistik über psychische Erkran


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