Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 172

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Meine Damen und Herren! Die vorliegende Vereinbarung zur Patientencharta ist meiner Ansicht nach ein wirkungsvolles System zur Patientenunterstützung. Der Sinn dieser Patientencharta – die Vorarbeiten dazu wurden, wie anzuerkennen ist, in der letzten Legislaturperiode begonnen – besteht unter anderem darin, längst bestehende Patientenrechte in einem Stück zusammenzufassen und damit lesbarer und lebbar zu machen.

Da wir insbesondere im Gesundheitswesen ein föderalistisches System haben – das ist aus meiner Sicht zwar nicht generell, aber für den Bereich der Gesundheit diskussionswürdig –, mussten die Länder diese Vereinbarung mittragen oder sollten die Länder diese Vereinbarung mittragen und mitbeschließen. Diese Vereinbarung wurde zunächst nicht mitgetragen – von einem Bundesland abgesehen. Dieses eine Bundesland war das Bundesland Kärnten. Ich möchte sagen, es erfüllt mich wirklich mit Stolz, dass unser Herr Landeshauptmann Dr. Haider in einer seiner ersten Amtshandlungen, nachdem er Landeshauptmann geworden war, diese Patientencharta bilateral mit dem Bund abgeschlossen hat.

Ich habe mich im Steiermärkischen Landtag jahrelang dafür eingesetzt, dies auch für die Steiermark zu erwirken. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Dies wurde jedoch vom sozialistischen, vom sozialdemokratischen Gesundheitslandesrat hintertrieben.

Meine Damen und Herren! Es zeigt sich auch hier, dass unsere Regierung, unsere freiheitlichen Minister, unser Staatssekretär mit Engagement und mit Herz für die Sache unserer Patienten denken und arbeiten. Jetzt haben fast alle Bundesländer diese Patientencharta abgeschlossen. (Abg. Huber: Sie können Briefe ans Christkind schreiben!) Ich hoffe, dass da auch ein rotes Wien nicht parteiideologisch denkt, sondern für die Wiener Patienten arbeitet. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte.

18.26

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Der angesprochene Gesundheitsbericht – aus diesem Grunde vermeide ich es, auch inhaltlich darauf einzugehen – betrifft in seiner Abfassung, die sehr gut ist und die von uns durchgeführt wurde, letztlich die Zeit der letzten Regierung. Er wird daher von mir hier nicht kritisiert. Wenn ein Mangel festgestellt wurde, vor allem in puncto Frauengesundheit, so bitte ich, dies an die Verantwortlichen der letzten Regierung zu richten. (Abg. Haidlmayr: Ich wünsche mir ..!)

Hingegen haben wir sehr wohl die Mängel erkannt und sind auch zu der Erkenntnis gelangt, dass wesentliche Verbesserungen möglich sind. Eine davon ist die Vereinbarung, über die heute hier abgestimmt werden soll.

Ich kann mich noch daran erinnern, dass dies vor einem Jahr zum Teil etwas belächelt oder als utopisch angesehen wurde. Inzwischen ist es Tatsache geworden, dass nicht nur Kärnten als Pionierland, sondern auch zwei weitere Bundesländer – nunmehr steht das Burgenland hier zur Abstimmung, und demnächst wird auch Oberösterreich zur Abstimmung stehen – diesen Vertrag ratifiziert haben. Es haben auch drei weitere Länder ihr Interesse angemeldet, beziehungsweise es sind die entsprechenden Schritte bereits eingeleitet worden. Ich kann sogar vermelden – das ist eine Nachricht von gestern –, dass nunmehr auch das Bundesland Wien den Wunsch geäußert hat, dieser Charta beizutreten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

War es früher üblich, bei Artikel-15a-Vereinbarungen lediglich den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, so ist es uns durch entsprechende Arbeit und Überzeugungskraft nunmehr gelungen, den größten gemeinsamen Nenner zu finden. Ein Teil davon ist diese Stärkung der Patientenrechte. Ich glaube, Sie können stolz darauf sein, darüber abstimmen zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.28


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