Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 173

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Scheuch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

18.28

Abgeordneter Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte hier betonen, dass die vorliegende Patientencharta nicht nur einen Wegweiser in die richtige Richtung betreffend Patientenrechte darstellt, sondern meines Erachtens durchaus auch ein Meilenstein auf diesem Weg ist. Dies ist ein Meilenstein, mit dem das Recht auf Behandlung und Pflege klargelegt wird, der aber auch besonders prononciert hervorhebt, dass zum Beispiel die Schmerztherapie ein wichtiger Bereich ist – auch einer meiner Vorredner hat dies heute schon angesprochen –, der forciert werden muss, um die Lebensqualität der Patienten zu verbessern.

Es geht um Würde und Integrität. Man hat heute hier auch vom würdevollen Sterben gesprochen. Als junger Mensch, der vielleicht einen offeneren Zugang zu diesem Bereich hat, denke ich, dass über dieses Tabuthema auch in den Selbstbestimmungsklauseln gesprochen werden sollte. Es wird dahin gehend auch eine Enquete stattfinden. Meiner Ansicht nach sollte es auch möglich sein, dass Patienten eine Therapie oder eine Behandlung verweigern dürfen. Das ist auch in diesen Selbstbestimmungsrechten angeführt.

Es geht weiters um Dokumentation, es geht um besondere Rechte von Kindern. Ich möchte da hervorheben, dass in der Patientencharta jetzt auch einmal niedergeschrieben ist, dass Personal, welches mit Kindern umgeht, besonders geschult werden sollte. Dies ist meines Erachtens ein wichtiger Punkt.

Selbstverständlich ist es auch wünschenswert, dieses Papier weiterzuentwickeln. So könnte ich mir durchaus vorstellen, dass es mehr besondere Schulungen für Krankenhauspersonal – auch für Ärzte – gibt, wenn sie Sterbebegleitung leisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist klar, dass all diese Dinge auch bisher schon geregelt waren, im Krankenanstaltengesetz, im Rettungswesengesetz, im Straf- und Zivilrecht, im Sozialversicherungsrecht und so weiter. Aber es kam in weiten Bereichen zu Kompetenzüberschreitungen. Eines wissen wir alle, meine sehr geehrten Damen und Herren: Kompetenzüberschreitungen implizieren meistens, dass die Betroffenen auf der Strecke bleiben. Das ist oft gar nicht beabsichtigt, aber es ist eben so.

In diesem Sinn glaube ich, dass diese Artikel-15a-B-GV-Vereinbarung wirklich eine gute Sache ist, welche unterstützt werden soll. (Abg. Silhavy: B-VG!)  – Ja, B-VG.

Ich möchte hier nicht verschweigen – und das kann man gar nicht verschweigen –, dass es im Jahre 1990 – also auch in der vorherigen Regierung, allerdings über alle Parteien hinweg, wie ich betonen möchte – noch Konsens darüber gab, doch konnte diese gute Idee leider nicht verwirklicht werden. Es bedurfte – das möchte ich hinzufügen – eines Kärntner Landeshauptmanns, der diese, wie ich glaube, herzeigbare Lösung aus dem Dornröschenschlaf wecken musste. Ich weiß zwar nicht genau, ob Jörg Haider die Frau Hostasch küssen musste, um ihr die Augen zu öffnen – Faktum ist aber, dass sie als Erste die Unterschrift unter dieses Papier gesetzt haben.

Ich denke, gerade Kärnten hat hier gezeigt, dass wir Menschen- und Patientenrechte in unserem Tun und Handeln an die erste Stelle setzen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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