Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 186

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den. Von 80 000 Betten ein Rückgang auf 74 000 Betten innerhalb von sechs Jahren. – Herr Dr. Pumberger hat im Ausschuss jedoch gesagt, die Zahl bei den stationären Aufnahmen steige.

Ja, das stimmt, Herr Dr. Pumberger, aber Sie haben die Statistik falsch interpretiert, denn Sie wissen ganz genau, dass hier auch die Nulltagespatienten dabei sind. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. ) So schaut Ihre Gesundheitspolitik auch aus, dass Sie das mehr interessiert. Sie wissen, warum die stationäre Aufnahme steigt, Sie wissen aber auch, dass die durchschnittliche Belagsdauer um ein Fünftel gesunken ist. Das wissen Sie doch wohl auch genau, Sie haben es nur vermieden, davon zu sprechen.

Das passt zu den Zitaten, die Herr Dr. Rasinger schon gebracht hat und die Sie, Herr Dr. Pumberger, im Ausschuss wiederholt haben: Die Österreicher wären Weltmeister im Krankenhaus-Liegen. Das ist Ihr Zugang zu den PatientInnen, zu den kranken Menschen.

Der Gesundheitsbericht besagt, dass ein Erfolg in der Kostenreduktion erreicht wurde, weil die Kosten von 9 Prozent im Jahre 1994 auf 2 beziehungsweise 3 Prozent in den Jahren 1997 und 1998 gesunken sind. Diese Zahlen wollen Sie nicht hören, weil Ihre neue Gesundheitspolitik, Ihre Reform auf Entsolidarisierung und auf Leistungsbeschränkung setzt.

Ich gehe davon aus, dass auch Sie die Briefe des Ärztekammerpräsidenten Pjeta kennen, der sagt, die Finanzierung der Gesundheitsversorgung solle solidarisch erfolgen. Die Beschränkung von Leistungen aus anderen als medizinischen Gründen ist keine Grundlage für ein vollwertiges Gesundheitssystem, Patientenrechte sind Grundrechte.

Herr Staatssekretär! Patientenrechte sind Grundrechte! Ich erinnere mich mit Unbehagen an die Diskussion zum vorliegenden Antrag von Dr. Grünewald, in der Sie gesagt haben, jeder, der meint, an ihm sei ein "Kunstfehler" – unter Anführungszeichen – passiert, kann doch zum Arzt gehen und kann das dem Arzt sagen.

Herr Staatssekretär! Das geht am Problem vorbei, denn das Problem ist ja, dass ein Patient selbstverständlich ohne Zivilprozessverfahren zu seinem Recht gelangen soll. Diesen Anspruch, der so einfach nachvollziehbar ist, stellen Sie mit diesen zynischen Bemerkungen und mit diesem Verhalten ganz einfach in Abrede. Sie verweigern in der Gesundheitspolitik, was selbstverständlich sein müsste: Patientenrechte sind Grundrechte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald. )

19.22

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte.

19.23

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf mich zuerst noch einmal – ich habe es auch im Gesundheitsausschuss getan – dagegen verwahren, dass ich als "zynisch" bezeichnet werde. – Man kann mich mit vielen Titeln bezeichnen, aber sicherlich nicht als zynisch. Ich habe als Arzt mein ganzes Leben bisher den Patienten zur Verfügung gestellt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich kann auch nichts dafür, dass Sie Interpretationen meiner Äußerungen vornehmen. Ich habe damals nichts anderes gesagt als dass, wenn ein Patient bei einem Arzt direkt in der Ordination zu Schaden kommt, es leichter für ihn ist, zu seinem Recht zu kommen, weil er mit dieser Einzelperson einen Behandlungsvertrag abgeschlossen hat und daher der betreffende Arzt genau namhaft gemacht werden kann. Dadurch sind für ihn die Möglichkeiten, zu seinem Recht zu kommen, einfacher, als wenn er im Spital einer anonymen Institution gegenübersteht, die aus Erfahrung heraus naturgemäß abblockt. Genau das ist auch der Grund dafür, dass wir die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung ins Leben gerufen haben. Auch hier verweise ich wiederum darauf: Es geht um Umsetzungsqualität.


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