Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 196

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Wenn man sich etwa die Nominierungen der einzelnen Bundesländer anschaut, dann kann man ein bisschen die Wertigkeit feststellen: Welchen Stellenwert hat Naturschutz in einem Bundesland? – Ich weiß, dass Niederösterreich mit 32 Prozent vielleicht ein bisschen über das Ziel geschossen hat. Nunmehr sind es 17 Prozent. Dass es in Oberösterreich aber nur 3,4 Prozent sind, ist allerdings, ehrlich gesagt, lieber Jakob Auer, doch ein bisschen beschämend! Wenn man Oberösterreich mit seinem Weltkulturerbe und seinen Schönheiten kennt, dann muss man in Anbetracht der 3 Prozent sagen, dass sich die Wirtschaft offenbar massiv durchgesetzt hat, und dafür schäme ich mich, ehrlich gesagt, schon ein bisschen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es gibt aber auch Beispiele, an welchen wir uns meiner Meinung nach etwas abschauen könnten. Das würde ich als konstruktiven Beitrag werten. Ich denke etwa an die Schweiz oder an Deutschland. Diese Länder haben zwei Dinge gemeinsam: Sie haben ein Naturschutzgesetz, das in Bundeskompetenz ist, und sie haben ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung. – Das sind Voraussetzungen, meine sehr geschätzten Damen und Herren, die wir in Österreich nicht haben, und das ist schade!

Herr Bundesminister! Abschließend möchte ich sagen: Wir beziehungsweise Sie brauchen das Rad nicht neu zu erfinden. Schauen Sie hinüber zu den Nachbarn, die zeigen es uns ohnehin, wie es geht! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.07

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

20.07

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Wimmer, da du gemeint hast, dass es beschämend für Oberösterreich sei, dass man nur 3 und ein bisschen Prozent gemeldet hätte und dass das quasi kein gutes Zeugnis sei, dann möchte ich sagen: Du weißt genau, wer in Oberösterreich Naturschutzreferent ist beziehungsweise war! Meine Damen und Herren! Ich sage ausdrücklich dazu: Da sitzt eine aus früheren Zeiten!

Meine Damen und Herren! Ich bekenne mich zum Naturschutz, aber die Vorgangsweise, wie sie in manchen Bundesländern gewählt wurde – auch unter Ihrer Naturschutz-Oberhoheit, meine Damen und Herren – ist abzulehnen! Naturschutz kann nur in gemeinsamer Vorgangsweise zwischen den Betroffenen und den Naturschützern erfolgen. Ein Dialogverfahren wäre wünschenswert! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zum Zweiten: Nicht die Prozentsätze eines Bundeslandes sind entscheidend. Entscheidend sind vielmehr schützenswerte Gebiete von nationaler oder internationaler Bedeutung, ob nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie. Ich stelle klar, meine Damen und Herren: Wenn Naturschutz eine Chance haben soll – und ich glaube, er sollte sie haben –, geht das nicht nach der Nachbar-Enteignungs-Methode! Das wollte ich noch einmal klarstellen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

Es ist bemerkenswert, wenn gewisse Naturschutzreferenten Gebiete nach Brüssel melden, aber nicht wissen, welche Auswirkungen, Belastungen und Verbote es gibt und was der Einzelne, der Hausbesitzer, der Grundbesitzer oder der Gewerbetreibende, noch tun kann und darf beziehungsweise welche Entwicklungschancen eine einzelne Gemeinde noch hat, die mit 40 Prozent der Gemeindefläche von einer Naturschutzreferentin beglückt wird! (Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer. )

Sie werden den Tag noch erleben, Frau Kollegin Prammer, an dem Sie 230 Einfamilienhausbesitzern meiner Gemeinde erklären müssen, warum Sie dieses Gebiet als offensichtlich von nationaler Bedeutung gemeldet haben! Da sind auch Ihre Parteifreunde dabei. Sie können die Resolutionen lesen, meine Damen und Herren!

Meine Damen und Herren! Daher ist auch die Frage zu stellen: Was erhält der einzelne Grundbesitzer beziehungsweise die einzelne Kommune für einen Ausgleich, wenn sie im Sinne


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