Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 197

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aller die Lasten zu tragen hat? Und es ist auch bemerkenswert, wenn man im Zusammenhang mit Naturschutz jetzt plötzlich ein schützenswertes Gebiet dort entdeckt, wo eine bestehende Schottergrube mit gewaltigen Tagesleistungen betrieben wird. Das ist jetzt plötzlich ein schützenswertes Gebiet! – Na ich gratuliere dazu!

Dann frage ich aber: Was soll der Naturschutz, der immer meint, man darf nichts verändern? – Ich meine, Naturschutz kann sich nicht statisch festkrallen, sondern muss sich dynamisch entwickeln, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das muss mit Überzeugung und gemeinsamen Anstrengungen geschehen, damit es sozusagen die Betroffenen auch mit dem Herzen mittragen, aber das darf nicht mit Ostblock-Methoden geschehen, denn damit hat der Naturschutz keine Zukunft, Frau Kollegin Prammer. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Puttinger: Das wird sie nie verstehen!)

20.10

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte.

20.10

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsache ist, dass wir eine Verpflichtung im Bereich des Naturschutzes haben. Aus meiner Sicht ist nicht relevant, wer in Österreich die Kompetenz hat, sondern die Relevanz besteht wohl darin, dass es eine gesamtstaatliche Verpflichtung dazu gibt.

Aber es ist klug, dass wir in Österreich die Naturschutz-Gesetzgebung auf Bundesländerebene geregelt haben. Gerade die aktuelle Diskussion stellt sich doch so dar, dass in jedem Bundesland, in jeder Region unterschiedliche Ansprüche und Anforderungen gegeben sind, die auch unterschiedlich beachtet und berücksichtigt werden müssen.

Es ehrt mich zwar, welches Vertrauen Sie in die Bundes-Umweltpolitik haben und dass Sie alles "verbundlichen" wollen. Aber ich halte das für nicht gut. Ich sage Ihnen ganz offen, das schadet dem Gedanken des Naturschutzes. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweitens hat die "Natura-2000"-Erfahrung der letzten fünf Jahre meiner Ansicht nach klar zum Ausdruck gebracht, dass es überall dort, wo mit den Menschen geredet wird, letztendlich zu guten Lösungen kommt. Aber überall dort, wo irgendjemand drüberfährt, stellen die Menschen die Haare, Borsten und Stacheln auf, und damit entsteht ein Problem, das niemanden weiterbringt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Drittens stehe ich daher klar zum Prinzip des Vertrags-Naturschutzes, der auf Ebene der Bundesländer umzusetzen ist. Der Bund wird sich aber aus seiner Verpflichtung nicht davonstehlen, meine Damen und Herren. Er hat das nicht getan und wird es auch in Zukunft nicht tun.

Meine Damen und Herren! Unser Nationalpark-Engagement ist meiner Ansicht nach vorbildlich. Wir sind letztendlich auch im Bereich "Natura 2000" im Rahmen der Koordinationsaufgaben gefordert. Ich denke, etwa bei der Umsetzung der Managementpläne werden wir unsere Koordinationsfunktion wahrnehmen. Wir haben dort gehandelt, wo wir die Möglichkeit haben, etwa mit dem Umwelt-Bundesprogramm.

Frau Abgeordnete Glawischnig! Es ist richtig, dass wir bei einer Reihe von Landesgesetzen – Jagdgesetz, Forstgesetz und auch Naturschutzgesetz – Vertragsverletzungsverfahren haben. Deswegen steht der Bund in intensivem Kontakt mit den Ländern und der Europäischen Union, damit wir zu einem vernünftigen Ergebnis kommen, das einerseits den EU-Verpflichtungen – zu deren Einhaltung sich selbstverständlich auch die Bundesländer verpflichtet haben – entspricht, andererseits aber auch dem, was hier von allen gesagt worden ist, gerecht wird, nämlich dass wir eine "Natura-2000"-Lösung auf allen Ebenen finden, die von den Menschen, den Regionen und den Gemeinden mitgetragen wird. Nur dem wird wirklich Erfolg beschieden sein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.13


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