Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 18

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

eine über mehrere Jahrzehnte dauernde Arbeitsunterbrechung hatten, im Falle der Scheidung in der zweiten und dritten Lebensphase meistens am Existenzminimum oder deutlich darunter bewegen. Ich habe daher eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter dem Motto "halbe/halbe" zu arbeiten begonnen hat, um das Problem der Altersversorgung der Frauen in Österreich einer Regelung zuzuführen.

Ich hoffe, dass wir in dieser Gesetzgebungsperiode so weit kommen, dass die entsprechenden Gesetzentwürfe vorliegen, um dieses gerade für die Frauen wichtige Problem einer positiven Erledigung zuzuführen.

Das Modell des Pensionssplittings, das wir in der bäuerlichen Pensionsversicherung haben, war in der letzten Gesetzgebungsperiode ein erster Schritt in diese Richtung. Wir haben aus diesem Schritt auch die Erkenntnis gezogen, dass das Splitten der Pension allein für die Frauen zu wenig ist.

Es kommen hier teilweise Zahlungen, Beträge zustande, die – im Volksmund ausgedrückt – fürs Sterben zu viel und fürs Leben zu wenig sind. Ich glaube daher, dass es notwendig sein wird, auch Zahlungen der Länder mit einzubeziehen, um eine auch für die Frauen in dieser schwierigen Lebenssituation befriedigende Gestaltung ihres dritten Lebensabschnittes auf Versicherungsbasis zu erreichen, sodass ein menschenwürdiges Dasein auf einer gesicherten Existenzbasis in Zukunft gegeben ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Eines der wichtigsten Instrumente im Bereich der Armutspolitik wäre eigentlich die Sozialhilfe, aber diese ist bundesländerweise völlig unterschiedlich geregelt, es gibt unterschiedliche Voraussetzungen, unterschiedliche Richtsätze. Sie wissen um diese Problematik.

Planen Sie im Bereich der Armutspolitik eine bundeseinheitliche Rahmengesetzgebung, beziehungsweise haben Sie auch Vorstellungen in Richtung einer Grundsicherung zur Armutsvermeidung?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege Öllinger! Sie haben es ja in Ihrer Präambel zur Frage deutlich beschrieben: Die Sozialhilfe ist in Österreich Landessache und daher auf föderalistischer Basis in der derzeitigen Situation nicht zu lösen.

Vor einer Woche gab es ein Treffen mit den Sozialreferenten der Bundesländer in Schladming. Es ist auch dort – ich würde fast sagen, so wie in den letzten 15 Jahren – dieses Thema angesprochen worden, aber es ist diesbezüglich mit den Bundesländern leider kein Konsens zu erzielen, sodass wir gezwungen sein werden, mit den Ländern gemeinsam Verbesserungsvorschläge auf der Basis von Artikel-15a-Verträgen zu machen.

Ein ähnliches Problem haben wir ja auch mit der Ausbildung von Betroffenen, etwa von Altenbetreuern und Behindertenbetreuern, wo eine ähnliche föderalistische Situation in der Verfassung herrscht. Auch dort werde ich über Artikel-15a-Verträge versuchen, ein "Kernösterreich" zu schaffen, in dem diese Berufsgruppen endlich ihre Berufsanerkennung erfahren werden, was als eine Art Grundsicherung eine Voraussetzung für ihre weitere Lebensplanung darstellt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dietachmayr, bitte.

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Bundesminister! Sie haben gerade heute und auch in der Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen angekündigt. Ich frage Sie jetzt konkret: Wann sind Sie bereit, über diese konkreten Maßnahmen auch mit den hier im Parlament vertretenen Parteien zu diskutieren? Beziehungsweise: Wann werden diesen Ankündigungen konkrete Umsetzungsschritte folgen?


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite