Zum Ersten lege ich großen Wert darauf, dass rechtlich völlig klar ist, dass der Staatssekretär im Bundeskanzleramt im gesamten Vertretungsbereich des Bundeskanzleramtes absolut vertretungsberechtigt ist. Hinzu kommt, dass Franz Morak zusätzlich noch ausdrücklich von mir befugt und ermächtigt ist, Angelegenheiten des Medienrechts und der Kunst und Kultur vollinhaltlich und eigenverantwortlich wahrzunehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Ich glaube, das ist völlig korrekt und soll so sein.
Zweitens: Inhaltlich teile ich auch jedes Wort, das mein Staatssekretär gestern hier gesagt hat. Es gibt überhaupt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass die gesamte Bundesregierung und ich an ihrer Spitze alles tun werden, um Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und die Individualrechte von Bürgern in diesem Land zu schützen. Daran gibt es keinen Zweifel, Herr Professor! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Pilz: Und warum werden dann Journalisten angeklagt?)
Dritter Punkt – und erlauben Sie mir eine kleine ironische Nachfrage –: Wenn ich es richtig gesehen habe, dann war doch der Antrag, den Sie gestellt haben, den Punkt 4 in meiner Anwesenheit zu diskutieren, einen Antrag, der auf die Auslieferung eines Abgeordneten Ihrer Fraktion hinausläuft. Ich bin langjähriger Parlamentarier, Herr Abgeordneter, und ich bin viel früher als Sie in dieses Haus gewählt worden. (Abg. Mag. Schweitzer: Der kennt sich ja gar nicht aus! Das ist sein Problem! – Abg. Mag. Kogler: Strafandrohung für Journalisten!) Das ist ein Urrecht des Parlaments, das hat überhaupt nichts mit einem Regierungsmitglied zu tun, und ich finde, das sollte auch so bleiben. Bleiben wir bei dieser guten Praxis! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Sonst wäre es ja geradezu ein Widerspruch in sich, dass man hier die Regierung mit einer Sache, die ausschließliche Kompetenz des Nationalrats ist und meiner Meinung nach auch sein und bleiben soll, befasst. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Selbstfaller wieder!)
Ich darf nun zum Thema der ersten Lesung des Vertrags von Nizza kommen. Wir wissen, dass im Dezember der Vertrag von Nizza politisch geregelt wurde. Wir hatten bereits am Anfang dieses Jahres eine substanzielle erste Aussprache. Alle Parlamentarier, alle Fraktionen waren gut eingebunden in die Bestimmungen, in die Diskussionsverläufe dieses Prozesses. Sie haben auch die Texte bekommen. Wir werden wahrscheinlich eines der ersten Länder der Europäischen Union sein, das diesen Vertrag von Nizza dem Nationalrat zur Ratifizierung vorlegen wird (Abg. Dr. Lichtenberger: Wir haben keine Stellungnahme der Regierung bekommen!), und ich finde das auch gut so, denn dieser Vertrag von Nizza ist ein absoluter Fortschritt. Wir haben in Österreich einige Punkte, die für uns sehr wichtig sind, durchgesetzt, und wir haben manches erreicht.
Das Wichtigste aus unserer Sicht: Mit diesen Beschlüssen von Nizza wird die Erweiterung der Europäischen Union, ein Projekt, das für uns von historischer Bedeutung ist, institutionell möglich.
Zweitens – und das ist für uns auch sehr, sehr wichtig –: Wir haben in Nizza, und das läuft ja bereits sehr gut, Themen im Erweiterungszusammenhang angesprochen, die wir jetzt bereits erfolgreich umzusetzen beginnen. Das ist etwa die Frage von Übergangsfristen in der Freizügigkeit der Arbeitskräfte. Wir sind mitten drinnen in der Diskussion über Schutzklauseln und Absicherungen im Bereich der Dienstleistungsfreiheit. Ich glaube daher, dass diese Erweiterungsposition und die Strategie, die wir eingegangen sind, hier absolut sinnvoll sind. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)
Wir haben bewiesen, dass man europäisch denken und zugleich nationale Interessen vertreten kann und keineswegs gering achten soll. Wir haben in diesem Vertrag von Nizza wichtige Anliegen, was die Umweltpolitik betrifft, Einstimmigkeit, Verkehrsfragen, wir haben das durchgehende Prinzip für Umweltfragen im Vertrag verankern können. Unsere Wasserrechte sind gesichert geblieben. Im Asyl- und Fremdenrecht haben wir entscheidende Fortschritte erzielt. Insgesamt ist das aus österreichischer Sicht eine sehr vernünftige Lösung.