Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 66

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fährden, dass es dem Sprecher der Interessen, die auch von Österreich vertreten werden, den Deutschen, gelungen ist, Großbritannien, Finnland und Dänemark auf diese Linie zu bekommen, dass sich aber andererseits mit Spanien, Frankreich, Portugal, Griechenland eine starke Gruppe für die Abgeltungen gefunden hat und dass beispielsweise bei Frankreich in der Frage, ob diese Probleme getrennt behandelt werden sollen oder in einem Paket, eine sehr starke Wendung feststellbar gewesen ist.

Ich glaube, es sollte das Parlament auch darüber informiert werden, wie sich das Ganze entwickelt, denn hier sehe ich gewisse Probleme, sehe ich auch, dass vielleicht unsere Taktik oder unsere Kontakte nicht sehr erfolgreich gewesen sind.

Ich teile auch die Sorgen, dass unser Partnerschaftsangebot an die mitteleuropäischen Länder, die eine geschichtliche Wurzel in der Habsburger Monarchie haben, von ihnen eher als eine Ausrede verstanden wird, die kaschieren soll, dass wir in anderen Bereichen sehr hart mit ihnen umgehen. Ich glaube, auch hier sollten wir überlegen, ob wir nicht deutlichere Schritte setzen sollten.

Wie gesagt: Wir bekennen uns zu Nizza, wir sehen manche positive Punkte, wir sehen kritische Punkte. Wenn es so ist, dass dieser ganze Vertrag, wie es ein Redner gesagt hat, die Handschrift dieser Regierung oder dieser Koalition – ich weiß nicht mehr, wie er es gesagt hat – trägt, wenn es also sogar so ist, dass Nizza die Handschrift dieser Koalition oder Regierung trägt, dann würde ich, um in seiner Façon de parler zu bleiben, noch die Bitte an Sie äußern: Wenn das Ihre Handschrift ist, dann schreiben Sie bitte in Zukunft etwas leserlicher, beachten Sie die Orthographie, und schauen Sie, dass sich in jedem Satz auch eine Satzaussage befindet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzenberger zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 12 Minuten. – Bitte.

12.51

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es wurde heute schon öfter wiederholt, dass die Institutionenreform eigentlich die Voraussetzung dafür ist, dass überhaupt eine EU-Erweiterung in Europa durchgeführt werden kann.

Die in der Grundsatzposition der Bundesregierung wie auch in der Stellungnahme des Hauptausschusses vom 6. Dezember 2000 zum Europäischen Rat von Nizza festgelegten Ziele konnten weitgehend durchgesetzt werden. Ich erinnere daran, wir hatten im Hauptausschuss die Diskussion, ob es nach der Erweiterung zu einer Rotation der Kommissare kommen wird, ob Österreich dann noch einen Kommissar wird stellen können. In Nizza ist entschieden worden, dass bis zu einer Größe von 27 Mitgliedern der Europäischen Union jedes Land einen Kommissar wird stellen können. Wenn es dann weitere Mitglieder über diese 27 hinaus geben sollte, wird es wieder eine eigene Entscheidung dazu geben müssen. Die größeren Länder allerdings, die jetzt zwei Kommissare stellen, werden ab dem Jahre 2005 nur mehr einen Kommissar stellen können.

Zur Stimmengewichtung im Rat. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, als im Hauptausschuss die Frage gestellt wurde, ob wir bei einer Reduzierung von vier auf drei oder auf zwei noch die Zustimmung geben würden. Die Stimmengewichtung im Rat mit zehn Stimmen ist im Verhältnis annähernd gleich geblieben, wie es bisher war, denn Deutschland als größtes Land, das zehnmal so viele Einwohner wie Österreich hat, hat 29 Stimmen im Rat.

Ein wichtiger Punkt für uns war auch die Einstimmigkeit, was die Fragen der Raumordnung, was die Fragen der Wasserressourcen, aber auch was die Fragen der Bodennutzung sowie der Energiequellen und was die freie Entscheidung für die Energieversorgung betrifft.


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