Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 97

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Auslandseinsatzanpassungsgesetz in 561 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Jung, Murauer, Gaál und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht. Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des oben genannten Abänderungsantrages abstimmen.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen betreffend Grundsätze einer Reformpolitik für die österreichischen Universitäten (439/A) (E)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nunmehr gelangen wir zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 439/A (E). Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die SPÖ hat die Diskussion um die Weiterführung der Universitätsreform von Beginn an aktiv geführt, weil sich gerade die Universitäten den Erfordernissen der Wissensgesellschaft stellen müssen. Die SPÖ steht für Veränderungen, die die Qualität des Studiums in Österreich steigern und die Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung verbessern.

Eine Universitätsreform kann und darf nicht um ihrer selbst willen erfolgen, sondern dient der Verwirklichung von konkreten Zielen. Solche Ziele sind insbesondere positive Auswirkungen auf die Qualität des Studienangebots, die Verbesserung der Studienorganisation im Sinne der Studierbarkeit in der Mindeststudienzeit, die Internationalisierung der Studien und der Forschungkooperation, die Erhöhung der Frauenquoten insbesondere in wissenschaftlichen und organisatorischen Führungspositionen sowie die Erhaltung des offenen Hochschulzuganges unabhängig von der sozialen Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten der Studierenden. Die großen Reformen der Neunziger Jahre befinden sich zur Zeit in ihrer Umsetzungsphase und erzeugen an den Universitäten einen positiven Innovationsschub.

Dagegen bedroht die chaotische und restriktive Bildungspolitik der gegenwärtigen Bundesregierung die Chancen der Studierenden, die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung in Österreich und damit auch die Innovationskraft unseres Landes.

So stellt etwa die überfallsartige Einführung der Studiengebühren offensichtlich den ersten Schritt zur Einschränkung bzw. Abschaffung des offenen Universitätszugangs in Österreich dar. Weitere Hürden sind im Zuge der von der Bundesregierung geplanten "Vollrechtsfähigkeit" der Universitäten zu erwarten. Dazu kommt die große Verunsicherung der UniversitätslehrerInnen durch die unausgegorenen Vorschläge für ein neues Dienstrecht. Darüber hinaus bedeuten die bisher bekanntgewordenen fragmentarischen Vorstellungen des Bildungsressorts betreffend die


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