Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 111

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Das dient zur Klarstellung, und ich bitte, in diesem Sinne die Beschlussfassung hier im Nationalrat vorzunehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.10

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und wird daher auch einer Abstimmung unterzogen.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrags in 473 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle Einstimmigkeit fest; der Antrag ist damit angenommen.

Ferner lasse ich darüber abstimmen, dass der gegenständliche Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle neuerlich die Einstimmigkeit fest; auch das ist damit angenommen.

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (480 der Beilagen): Kündigung des Übereinkommens (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe (Neufassung) (663 der Beilagen)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (481 der Beilagen): Kündigung des Übereinkommens (Nr. 4) über die Nachtarbeit der Frauen (664 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es liegt dazu keine Wortmeldung seitens des Herrn Berichterstatters vor.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Prammer. Ich erteile es ihr.

14.12

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Über das Verbot von Frauennachtarbeit ist in den letzten Jahren ja sehr viel diskutiert worden. Wenn man ehrlich ist, muss man aber sagen: Darüber ist in den letzten eineinhalb Jahren allerdings nicht mehr diskutiert worden, früher jedoch sehr wohl. Ist dieses Nachtarbeitsverbot für Frauen also nun diskriminierend oder nicht? Bedarf es eines Schutzes für Frauen, weil diese ja nach wie vor doppelt und dreifach belastet sind, und zwar gerade dann, wenn sie in der Nacht beschäftigt sind: ja oder nein?

Diese Debatte ist natürlich – das wissen wir alle – spätestens mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in eine andere Dimension eingetreten: Die Europäische Union erklärte das spezielle Frauennachtarbeitsverbot für diskriminierend – und daran hat sich natürlich auch Österreich zu halten. Heute könnte es ja im Grunde genommen um einen Formalakt gehen, nämlich um die Kündigung eines Übereinkommens, das genau dieses Frauennachtarbeitsverbot vorsieht. Das tut es aber nicht, für uns zumindest nicht, meine Damen und Herren, denn gerade jetzt wäre es höchst an der Zeit und wäre eine einmalige Gelegenheit gegeben, neu über Nachtarbeit zu diskutieren, neu und generell über Nachtarbeit zu diskutieren; nicht aber über die


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