Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 112

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Frauennachtarbeit, sondern über die Nachtarbeit von Frauen und Männern, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich hoffe ja doch, dass sich alle Abgeordneten hier im Hohen Haus darin einig sind, dass Nachtarbeit die Gesundheit der Menschen nicht nur gefährdet, sondern diese auch maßgeblich beeinträchtigt. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich gehe auch davon aus – darüber gibt es ja zahlreiche arbeitswissenschaftliche Untersuchungen –, dass diese Gesundheitsbeeinträchtigungen erhebliche Mehrkosten im Gesundheitswesen und in der Sozialversicherung verursachen. Ich hoffe, dass sich alle hier im Hohen Haus vertretenen Parteien darin einig sind, dass Nachtarbeit den Lebensrhythmus der Menschen, ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und ihr soziales Umfeld nachhaltig einschränkt.

Meine Damen und Herren! Bedauerlich ist – ich erinnere mich noch daran, viele von Ihnen vielleicht auch –, dass am 7. Dezember 1997 ein Gesetzesantrag des SPÖ-Klubs – ich sage dazu: auch einer der ÖVP – vertagt wurde und dieser dann nie wieder gesehen ward. Was ist damals passiert? – Unser damaliger Koalitionspartner ÖVP hat – wieder einmal! – das Herz am "rechten" Fleck schlagen lassen, nämlich an dem der Wirtschaft und nicht an dem der Familien. Denn: Über Familien wird ja nicht heute gesprochen, über Familien sprechen wir morgen.

Dabei wäre gerade dieser Gesetzentwurf, der damals vorlag, ein ganz klares Gesetzeswerk gewesen, mit dem nicht nur die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerinteressen entsprechend berücksichtigt worden wären, sondern sehr wohl auch Wirtschaftsinteressen, da nämlich in diesem Gesetzentwurf ein Ausgleich vorgesehen war, was die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmungen betrifft.

Aber, wie gesagt: Die oberflächlichen, einseitigen und gewinnmaximierenden Wirtschaftsinteressen haben sich damals ganz einfach durchgesetzt – und nach der Vertagung kam dieser Gesetzestext eben nicht mehr auf die Tagesordnung des Sozialausschusses; wir mussten uns mit einem Übergangsgesetz zufrieden geben. Jene Menschen in Österreich, die in der Nacht arbeiteten, mussten beziehungsweise müssen mit einem Übergangsgesetz das Auslangen finden. – Diese Übergangszeit wird mit Ende dieses Jahres eben zu Ende gehen; das wissen wir auch alle. – Aber was ist dann?, fragt sich die staunende Öffentlichkeit. – Wir hören jedenfalls diesbezüglich nichts!

In diesem Zusammenhang fürchte ich, dass wir dazu nicht nur nichts hören, sondern dass diesbezüglich tatsächlich nichts geschehen wird. Genau das ist es ja, was Sie von den Regierungsparteien wollen: kein Nachtarbeitsgesetz und damit auch keinen Interessenausgleich, keinen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, keine Reduzierung der Gesundheitsgefährdung, keine Rücksichtnahme auf das österreichische Gesundheitssystem. Aber darin sind Sie ja schon geradezu geübt, das überrascht uns daher nicht mehr sehr; siehe Ambulanzgebühreneinführung, siehe Unfallrentenbesteuerung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren von ÖVP und Freiheitlichen, Sie könnten aber heute all das, was ich soeben gesagt habe, Lügen strafen, wenn Sie unseren Entschließungsanträgen zustimmen würden. Einen davon bringe ich jetzt ein, und zwar folgenden:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Mag. Barbara Prammer und GenossInnen zum Tagesordnungspunkt 14

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 21. September 2001 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die insbesondere folgende Punkte zugunsten von NachtarbeiterInnen enthält:


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