Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 121

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Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition! Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dann haben Sie einen Schritt zur Lösung Ihrer Aufgabe, nämlich zur Umsetzung der EU-Richtlinie, getan. Daher würde ich Sie ersuchen, im Sinne der Vernunft und im Sinne der Verpflichtungen, die Sie eigentlich zu erfüllen haben, diesem unserem Entschließungsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Öllinger und Dr. Lichtenberger. )

14.51

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem entsprechenden sachlichen Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit auch mit zur Verhandlung beziehungsweise Abstimmung.

Als Nächste spricht Frau Staatssekretär Rossmann. – Bitte.

14.51

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns schon einig darüber, dass die alte Regierung den Zeitpunkt der Umsetzung beschlossen hat, und zwar unter Federführung eines sozialdemokratischen Sozialministers. Ich möchte das festhalten, damit man das in dieser ganzen Debatte nicht vergisst. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Ich glaube, es ist unbestritten, dass Nachtarbeit wirklich besonderer arbeitsrechtlicher Schritte bedarf und dass sie einen bestimmten arbeitsrechtlichen Schutz erfordert. Ich meine, es ist unbestritten, dass mit diesem Gesetz selbstverständlich endlich auch die Gleichstellung von Frauen, die auch der Europäische Gerichtshof bereits im Jahre 1991 gefordert hat, umgesetzt wird. Dass es eine Diskriminierung von Frauen in diesem Bereich gegeben hat, ist wohl unbestritten.

Weil gerade die EU-Arbeitszeitrichtlinie in ihrer Umsetzung auf die arbeitsrechtlichen Aspekte eingeht, werden auch wir diese Aspekte mit einarbeiten. Ich möchte nur erwähnen, dass die Anpassung an die EU-Arbeitszeitrichtlinie in der Definition von Nachtarbeitszeit und Nachtschwerarbeiterarbeitszeit ganz klar erfolgen wird. (Abg. Silhavy: Wann und wo?) Das heißt ganz klar, dass auch in der Nachtschwerarbeiterarbeitszeit mit einer Beschränkung auf 8 Stunden der Rest auf 10 Stunden dann als Überstunden zu bezahlen ist. Das heißt aber auch, dass die Möglichkeit in Richtung Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz geschaffen werden muss, und zwar natürlich nur dort, wo das möglich ist. Da sind die Sozialpartner auch auf betrieblicher Ebene gefordert, nämlich dahin gehend, dass eine Möglichkeit geboten und ein Übereinkommen mit dem Betriebsrat im jeweiligen Betrieb erzielt wird, damit die Möglichkeit einer Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz besteht.

Wir sind auch gesprächsbereit darüber, dass Gesundheitsuntersuchungen eventuell – gerade bei Nachtarbeit – verpflichtend eingeführt werden. Aber auch diesbezüglich sind auf betrieblicher Ebene sicher mehr Handlungsmöglichkeit und mehr Handlungsspielraum gegeben.

Die übrigen Bestimmungen der Richtlinie – sei es die Arbeitszeit der übrigen Nachtarbeiter, sei es der Sicherheits- und Gesundheitsschutz, aber auch der Arbeitsrhythmus – sind ebenfalls wichtig. Der Arbeitsrhythmus ist heute noch nicht angesprochen worden, aber gerade er stellt im Verhältnis zur Schichtarbeit und Tag- und Nachtarbeit wirklich einen gesundheitsschädigenderen Faktor als nur die Nachtarbeitszeit alleine dar. Sie wissen auch, dass es, gerade was den vegetativen Bereich angeht, dringender Adaptierungen bedarf – gerade auch bei Frauen! Da sind wiederum die Sozialpartner gefordert, und zwar wieder auf betrieblicher Ebene.

Dass Sie alles überreglementieren wollen, ist klar. Die EU-Richtlinie ist aber sehr weit gefasst, und wir werden sie in diesen Punkten erfüllen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Sophie Bauer: Sie und die Regierung beschließen es!)

14.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gaugg. – Bitte.

14.54

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Frau Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Der Antrag, den die


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