Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 122

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Kollegin Silhavy vor kurzem eingebracht hat, wirft eine Frage auf, und zwar folgende: Wo war der Antrag für jene Frauen, die bisher schon in der Nacht gearbeitet haben? – Überall dort, wo Ausnahmen benötigt wurden, wurden sie auch geschaffen. Es ist einerseits im Krankenpflegedienst, wo es diese Ausnahme gibt, so, dass Frauen seit Jahrzehnten in der Nacht arbeiten dürfen, und es gibt andererseits diese Ausnahme in der Gastronomie. Aber es gibt diese Ausnahme auch bei Ihrem Ex-Finanzminister Androsch in der Firma AT&S, wo er den Firmenstandort nur dann zu errichten bereit war, wenn die Genehmigung für die Nachtarbeit von Frauen erteilt wird.

Das heißt, überall dort, wo es aus wirtschaftlicher Sicht notwendig war, haben Sie die Zustimmung zur Nachtarbeit der Frauen gegeben. (Abg. Mag. Prammer: Aber Sie wissen schon ...?)

Jetzt reparieren wir letztlich einen Diskriminierungsparagraphen, denn Sie halten Frauen von der Tätigkeit in der Nacht ab. (Zwischenruf der Abg. Sophie Bauer. ) Es gibt europaweit eine einheitliche Vorgangsweise, dass mit 1. Jänner 2002 auch Frauen auf dem Arbeitsmarkt in der Nacht tätig sein dürfen. Es wäre Ihnen gut angestanden, wenn Sie in den vergangenen Jahren dafür gesorgt hätten, dass die Einkommensschere nicht noch weiter auseinander geht. Sie, Frau Prammer, und Ihre Partei waren es, die dafür Verantwortung tragen, dass die Frauen bei immer mehr Arbeit immer weniger verdient haben. Das lag in Wirklichkeit in Ihrer Verantwortung! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wo waren denn die Verbesserungen der Bedingungen für Frauen während Ihrer Amtszeit? – Die letzte wirkliche Frauenministerin – vor dem jetzigen Frauenminister Herbert Haupt – war Frau Dohnal. Sie hat sich für die Frauen noch eingesetzt, zwar nicht unbedingt für die berufstätigen Frauen, aber zumindest gesellschaftlich hat sie durchaus Leistungen herzuzeigen gehabt. Das Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz gilt ja selbstverständlich auch für Frauen. Gott sei Dank! Oder kann ich mich da schlecht erinnern, und es ist so, dass diese da nicht mit einbezogen worden sind?

Der Zugang zur Alterspension ist in Österreich zwischen Mann und Frau noch immer unterschiedlich. Gott sei Dank gibt es Kindererziehungszeiten und Ähnliches mehr. Es gibt in diesen Bereichen noch sehr viel zu tun. Bei den Arbeitnehmerschutzbestimmungen und beim Arbeitsinspektionsgesetz werden von den Sozialpartnern immer wieder Punkte eingefordert.

Daher meine ich, dass das, was Sie hier betreiben, Panikmache ist. Ich betone noch einmal: Das war bereits 1995 anlässlich des EU-Beitritts Österreichs gegessen! Die Gleichbehandlung von Mann und Frau, von der Sie immer gesprochen haben, wird nun von der jetzigen Regierung vollzogen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Sophie Bauer: Und was ist mit Ihnen?)

14.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Nürnberger zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Gaugg: Der ist im Gegensatz zum Verzetnitsch wenigstens da!)

14.57

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abgeordneter Gaugg hat soeben behauptet, die Firma AT&S – und damit Dr. Androsch – hätte im Rahmen der Nachtarbeitsregelung für Frauen eine Sonderregelung bekommen. (Abg. Dr. Grollitsch: Selbstverständlich!)  – Das ist unwahr!

Androsch unterliegt dem Industriekollektivvertrag der Gewerkschaft Metall, der Metallindustrie. In diesem Sinne hat er eine Vereinbarung – keine Sonderregelung! (Beifall bei der SPÖ.)

14.58

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.


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