Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 142

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einer Hetze gegen die zweisprachige Liturgie in Kärnten, wie jüngst geschehen. Also dieser jetzt im Amt befindliche Landeshauptmann schlägt mit diesen seinen Taten wahrlich dem Fass den Boden aus!

Herr Landeshauptmann Zernatto! Sie als Kärntner – und alle Kärntner Abgeordneten, die hier sind – müssen sich doch Gedanken darüber machen, was es bedeutet, wenn der Landeshauptmann aller Kärntner solche Hetzkampagnen wie die vor zweieinhalb Wochen gegen die zweisprachige katholische Kirche in Kärnten durchführt und wenn es dagegen keinen sofort und massiv ausgesprochenen Widerspruch gibt. (Ruf bei den Freiheitlichen: Eben nicht zweisprachig!)

Da fehlt mir Ihre Stellungnahme, Herr Dr. Zernatto. Denn das ist in einem Geist passiert, der nicht einmal 20. Jahrhundert, sondern wahrlich 19. Jahrhundert ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Nichtsdestotrotz: Diese Novellierung des Minderheiten-Schulgesetzes muss wohl oder übel ein Schritt in die richtige Richtung sein, weil sie sozusagen geltendes Unrecht beseitigt, nämlich insofern, als die österreichische Verfassung über Jahrzehnte hinweg verletzt wurde, und deshalb sperre ich mich auch nicht dagegen, Frau Bundesministerin.

Ich möchte aber wirklich den Appell an Sie richten – was kann ich anderes tun, als an Sie zu appellieren? –, dass Sie aus Ihrer Position heraus, als verantwortliche Ressortchefin, wenn man es schon nicht vom Landeshauptmann von Kärnten erwarten kann, Ihren Einflussbereich dahin gehend geltend machen, dass das auch tatsächlich passiert, dass der Wert der Zweisprachigkeit vor allem für die noch einsprachige Bevölkerung endlich erkannt wird und auch entsprechende Förderungsmaßnahmen jetzt von Ihrer Seite gesetzt werden und kommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.44

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte, Frau Bundesminister.

17.44

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, es ist auf alle Fälle ein sehr positiver Anlass, wenn wir heute gemeinsam dieses Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten novellieren und wenn wir es in die Richtung novellieren, dass auch in der vierten Klasse der zweisprachige Unterricht angeboten wird.

Wir haben in Kärnten derzeit 1 770 Kinder in diesem zweisprachigen Unterricht, und das ist schön, das ist gut so. Was mich aber besonders freut, ist die Art und Weise, wie diese Novellierung zustande gekommen ist. Wir haben eine Gruppe von Experten einberufen, die die Fragen eingehend diskutiert haben. Wir haben mit den Vertretern aller Parteien der Region, des Landtages in Kärnten und mit den verschiedenen Interessenvertretungen in Kärnten gesprochen.

Es sind eingehende Gespräche geführt worden, und es ist schlussendlich einstimmig der Vorschlag erfolgt, die Novelle zu diesem Minderheiten-Schulgesetz so vorzunehmen, dass wir die vierte Klasse selbstverständlich mit einbeziehen, dass wir einen flexiblen Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer vorsehen, dass wir auch im Benotungsteil etwas ändern, dass also wirklich für die Kinder die bestmöglichen Bedingungen geschaffen werden. Es ist vom Land Kärnten auch zugesagt worden, dass die notwendigen qualifizierten Lehrer zur Verfügung stehen, denn dafür braucht man qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer.

Ich meine, dass die Art und Weise, wie wir dieses Gesetz entwickelt haben, wie wir es besprochen haben, wie wir alle Gruppen eingebunden haben, schon ein Paradebeispiel dafür ist, dass Schulpolitik, Bildungspolitik von allen getragen werden sollten, denn ich meine, gerade die Schulen, gerade die Jugendlichen eignen sich sehr wenig dazu, zum parteipolitischen Spielball zu werden.


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