Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 143

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es waren 27 Mitglieder in der Kommission, und es hat noch zahlreiche zusätzliche Gespräche darüber hinaus gegeben.

Dieses Gesetz wird mit dem Schuljahr 2001/2002 umgesetzt werden. Ich bedanke mich bei allen, die konstruktiv daran mitgearbeitet haben, und ich würde mir wünschen, dass auch bei anderen Gesetzgebungen im Schulbereich dieser konstruktive Geist herrschen würde. (Beifall bei der ÖVP.)

17.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.46

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wie schon erwähnt, hat der Verfassungsgerichtshof am 9.3.2000 den § 16 Abs. 1 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten als verfassungswidrig aufgehoben. Das ist ein Faktum. Statt wie bisher in den zweisprachigen Volksschulen nur in den ersten drei Klassen wird nunmehr auch in der vierten Schulstufe für die zum Slowenischunterricht angemeldeten Schüler der gesamte Unterricht in deutscher und slowenischer Sprache in annähernd gleichem Ausmaß angeboten werden. Davon sind in Kärnten derzeit 81 zweisprachige Volksschulen betroffen, insgesamt 1 770 Schüler und Schülerinnen.

Kollege Zernatto hat die Kosten schon erwähnt, nämlich 24 Millionen Schilling. So viel wird der Mehrbedarf an rund 46 zweisprachigen Lehrerinnen und Lehrern ausmachen. Positiv ist, dass während der gesamten Unterrichtszeit der Einsatz eines weiteren Lehrers, der nunmehr Teamlehrer heißen wird, ermöglicht wird – so wie in den ersten drei Schulstufen – und dass, wenn beide Teamlehrer den gesamten Unterricht gemeinsam gestalten, beide klassenführende Lehrer und in dieser Funktion gleichberechtigt sind. – Das ist der Kern dieser Reform.

Der Verfassungsgerichtshof hat damit eine Widersprüchlichkeit beseitigt, quasi einen Systembruch, da es logischerweise für zweisprachige Kinder von großer Bedeutung ist, die gesamte Volksschule zweisprachig zu absolvieren und dies auch im Abschlusszeugnis der Volksschule bestätigt zu erhalten.

Das ist, wie ich meine, ein kleiner Schönheitsfehler: dass es des Anstoßes des Verfassungsgerichtshofes bedurft hat, um eine evidente Ungleichbehandlung zu beseitigen, und dass es nicht möglich war, das Problem von vornherein politisch zu lösen. Dazu hätte es einer gewissen Großzügigkeit bedurft, die ich Herrn Kollegen Zernatto persönlich attestiere, weil er sich in seiner Funktion als Landeshauptmann immer wieder bemüht hat, diesen Geist auch zu leben. Aber diese Großzügigkeit haben vielleicht nicht alle handelnden Akteure.

Dass letzten Endes doch ein konstruktiver Dialog erfolgte und ein Konsens gefunden wurde, ist sicher der Kommission zu verdanken – die aus Vertretern des Ministeriums, der slowenischen Volksgruppe, der Kärntner Schulbehörden und der Landtagsparteien bestanden hat –, das muss man fairerweise anerkennen und zugeben.

Die Kommission hat, wie ich meine, gut gearbeitet. Damit wird im Minderheiten-Schulbereich in dieser Gesetzesvorlage jene restriktive Tendenz, wie wir sie in den übrigen Schulvorlagen finden – das muss ich auch dazusagen –, nicht verwirklicht.

Erfreulicherweise wird so wie in der Vergangenheit vermutlich die Zahl der Anmeldungen zum zweisprachigen Unterricht steigen. Das war in der Vergangenheit schon so, und damit ist diese Novelle sicher ein kleiner Fortschritt. Wir werden ihr daher gerne unsere Zustimmung geben.

Was das politische Zustandekommen anbelangt, ist es natürlich immer so, dass es vom guten Willen der Handelnden abhängt. Christoph Zernatto war – das habe ich schon gesagt – ein wohlwollender, abwägender Landeshauptmann. Andere sehen es anders und machen, wie Kollegin Stoisits erwähnt hat, immer wieder Druck, warnen vor einer Slowenisierung und beschweren sich über zweisprachige Liturgie.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite