Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 145

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. Die freiwillige Redezeit ist auf 8 Minuten eingestellt. – Bitte.

17.55

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Kollegin Stoisits hat schon ausgeführt, dass wir von der grünen Fraktion diesem Antrag bezüglich des Kärntner Minderheiten-Schulgesetzes zustimmen werden, aber dass wir durchaus weiter gehende Vorschläge hätten, die Qualität des zweisprachigen Schulwesens zu erhöhen. Sie hat das Prinzip der Abmeldung statt der Anmeldung angeführt, das im Burgenland praktiziert wird. Auch die Ausweitung auf die Hauptschulen und den gesamten Pflichtschulbereich ist uns ein Anliegen.

Worauf ich in diesem Zusammenhang aber eigentlich eingehen möchte, sind zwei Dinge – das trifft sich nach den Ausführungen des Kollegen Scheuch möglicherweise ganz gut –, die im Zusammenhang mit dieser Gesetzwerdung aufgetreten sind.

Es gibt seit einiger Zeit eine Diskussion – und Sie wissen das, Herr Kollege Scheuch – über die Bestellung von Schulleitern an zweisprachigen Schulen in Kärnten, wo sich der Kärntner Landeshauptmann Haider "vorbildlich" – wie Sie, Kollege Scheuch, das offenbar nennen – weigert, Schulleiter an zweisprachigen Schulen zu benennen, die die Qualifikation der Zweisprachigkeit haben, mit dem Argument, das sei nicht notwendig.

Das steht in einem klaren Widerspruch zu einer Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin Gehrer, die sehr wohl darauf hingewiesen hat, dass das an zweisprachigen Schulen notwendig sei. Wir haben daraufhin einen Entschließungsantrag im Ausschuss eingebracht, und ich möchte ihn hier nochmals einbringen, weil wir glauben, dass es wirklich ein Ding der Unmöglichkeit ist, dass an zweisprachigen Schulen zwar das Kriterium der Zweisprachigkeit herrscht, wenn aber die Eltern und die Schüler kommen, dann heißt es: Sorry, zweisprachige Leiter brauchen wir nicht, da können wir schon deutsch reden. – Das ist einfach genau das Bild dessen, was Zweisprachigkeit nicht ausmacht.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dieter Brosz und Dr. Dieter Antoni betreffend Leiter zweisprachiger Schulen in Kärnten

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass

1. LeiterInnen von Schulen, in denen zweisprachiger Unterricht erteilt wird, das Qualifikationserfordernis der Zweisprachigkeit aufweisen;

2. LehrerInnen, die zweisprachigen Unterricht erteilen, auf Grund des Mehraufwands und der besseren Qualifikation auch entsprechend höher entlohnt werden.

*****

Diesen Entschließungsantrag haben wir auch schon im Ausschuss eingebracht. Er fand dort keine Mehrheit. Es soll hier jetzt nochmals eine Möglichkeit der Abstimmung darüber geben.

Der zweite Punkt ist mir bislang noch nicht wirklich schlüssig; ich glaube auch nicht, dass man das aufklären kann. Dabei geht es um eine ominöse Ausschussfeststellung, die genau zu diesem Punkt noch getroffen worden ist. Mir ist nicht wirklich klar, wie das gemeint ist. Ich lese es


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