Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 75

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Dr. Petrovic, Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde betreffend Änderung des Urlaubsrechtes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine gesetzliche Neuregelung des Urlaubsrechtes wie folgt vorzulegen:

In § 16 Abs. 1 letzter Satz ist vor dem Wort "Lebensgemeinschaft" der Ausdruck "verschieden- oder gleichgeschlechtliche" einzusetzen.

*****

Ich hoffe, Sie stimmen dem zu. (Beifall bei den Grünen.)

12.57

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schwarzenberger. – Bitte.

12.57

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geschätzten Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Lunacek, einen Irrtum muss ich aufklären: Nicht das Kind bekommt das Kindergeld, sondern – es heißt ja "Kinderbetreuungsgeld" – die Mutter oder der Vater bekommt das Kinderbetreuungsgeld. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Jede Familie oder jede Mutter oder jeder Vater hat die Möglichkeit, das Einkommen so zu gestalten, dass das Jahreseinkommen unter der Grenze von 200 000 S bleibt. Bisher lag die Einkommensgrenze bei unter 50 000 S pro Jahr oder 4 000 S im Monat. Die jetzige Regelung stellt eine beträchtliche Ausweitung dar.

Sie dürfen auch nicht vergessen, dass bisher 11 Prozent der Mütter oder Väter bei der Geburt eines Kindes kein Karenzgeld bezogen haben. Der Prozentsatz wird sehr klein sein, ja es wird ein Promillesatz von Fällen sein, in denen ein entsprechendes Einkommen vorhanden ist, das nicht aufgegeben wird und wo daher kein Bezug von Kinderbetreuungsgeld möglich sein wird.

Anspruch auf Karenzgeld ist bisher an ein unselbständiges Beschäftigungsverhältnis gebunden gewesen. Das war die große soziale Ungerechtigkeit. Studentinnen, Schülerinnen, Hausfrauen – und in der Regel waren es Hausfrauen mit mehreren Kindern –, die zwei oder drei Kinder haben, sind nicht mehr in der Lage, nebenbei noch eine Beschäftigung aufzunehmen, auch keine Teilzeitbeschäftigung. Diese Frauen haben für kein weiteres Kind Karenzgeld bezogen, obwohl sie vielleicht auch vor dem ersten Kind in einem Arbeitsverhältnis standen.

Ich muss wirklich sagen, dieser heutige Gesetzesbeschluss ist ein großer Schritt, ein Meilenstein in Richtung mehr Gerechtigkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: Ein Mühlstein!)

Die Karenzgeldfinanzierung wurde im Jahre 1979, damals mit 25 Prozent aus dem Familienlastenausgleich, begonnen, ist später auf 50 Prozent und dann auf 70 Prozent erhöht worden. Beim Kinderbetreuungsgeld werden 100 Prozent aus dem Familienlastenausgleichsfonds bezahlt. Damit ist es keine Versicherungsleistung mehr, sondern eine Leistung der Gesellschaft. Es heißt ja Familienlastenausgleichsfonds!

Ich habe schon erwähnt, die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung ist jetzt viel besser, denn bisher musste man, wollte man Karenzgeld beziehen, unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Wir haben sehr viele solcher Fälle. Eine junge Bäuerin etwa, die vorher in einem Arbeits


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