Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 82

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Es gibt zwei Möglichkeiten, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ: Entweder haben Sie dieses Gesetz, das Sie heute hier beschließen wollen, nicht gelesen, oder Sie sagen schlicht und einfach die Unwahrheit: Kinderbetreuungsgeld bekommen weder alle Frauen noch alle Kinder. Ich möchte Sie, wenn Sie schon uns als Opposition nicht glauben, auf ein paar Stellungnahmen verweisen.

Amt der Vorarlberger Landesregierung: "Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht für Geburten nach dem 31. 12. 2001. Eltern, deren Kinder nach dem 30. 6. 2000, jedoch vor dem 1 .1. 2002 geboren sind und Karenzgeld beziehen, erhalten das volle Karenzgeld in gleicher Höhe wie das Kinderbetreuungsgeld weiter. Es erfolgt somit eine Besserstellung von jenen Eltern, die Karenzgeld beziehen, gegenüber jenen Eltern, die kein Karenzgeld beziehen. Diese Ungleichbehandlung wird abgelehnt." – Stellungnahme des Amtes der Vorarlberger Landesregierung. (Abg. Dr. Mertel: Katholischer Familienverband!)

Wir haben in der Steiermark, wie Sie ja alle wissen, eine Frau Landeshauptmann. Die Steiermärkische Landesregierung hat auch eine Stellungnahme dazu abgegeben:

"Nach der bisherigen Rechtslage ... wird der Familienzuschlag beim Karenzgeldbezug ausbezahlt ... Durch das Kinderbetreuungsgeldmodell entfällt der Familienzuschlag. Dies führt bei Mehrkindfamilien zu Einkommensverlusten."

So viel zu Ihrer Armutsbekämpfung, meine Damen und Herren von FPÖ und ÖVP! Frau Landeshauptmann Klasnic wird man auch nicht uns zuordnen wollen, nehme ich an.

Meine Damen und Herren! Da gibt es auch noch eine interessante Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung – diese wird man wahrscheinlich auch nicht unbedingt uns zuordnen wollen. Die Kärntner Landesregierung stellt fest, dass das Karenzgeldkonto-Modell, nämlich die Möglichkeit, drei Monate Karenzzeit bis zum siebenten Geburtstag des Kindes aufschieben zu können, im Kinderbetreuungsgeldgesetz nicht berücksichtigt worden ist. Das heißt: Eltern, die drei Monate aufsparen wollen, haben gegenüber der derzeitigen Regelung eine Verschlechterung zu gewärtigen. – Soweit das Amt der Kärntner Landesregierung.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag nimmt darauf Bezug, dass Sie die Arbeitszeitregelungen und die Kündigungsschutzregelungen nicht angepasst haben und welche Verschlechterungen darauf zurückzuführen sind.

Der Rechnungshof kritisiert Sie gleich in vier Punkten ganz massiv, nämlich in der unterschiedlichen Behandlung der Eltern, in der neuen Formulierung des Einkommensbegriffes, in der Finanzierung der Pensionszeiten und in der Sonderregelung der Krankenversicherung.

Entweder haben Sie die Stellungnahmen alle nicht gelesen, das mag durchaus sein, oder Sie negieren sie. Auf jeden Fall wird auch aus diesen Stellungnahmen ganz eindeutig klar: Es geht Ihnen nur um eines: Es geht um eine ideologisch, politisch motivierte Umschichtung und nicht um eine Familienmaßnahme. Das muss man klar und deutlich sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Würden Sie unseren Vorschlägen folgen, gäbe es eine moderne, offene, partnerschaftliche und vor allem mit fairen Chancen verbundene Familienpolitik. (Beifall bei der SPÖ.)

13.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gatterer. – Bitte.

13.29

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das Kinderbetreuungsgeld – das können, wie ich meine, alle sehr müden Versuche der Opposition nicht in Abrede stellen – bringt erstmals wirkliche Wahlfreiheit für die Familien. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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