Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 225

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tisch sind – und diese Vorfälle verdienen alle kritische Beachtung –, ist meines Erachtens ein Schritt, der der Sache nicht dient.

Ich wiederhole, dass selbstverständlich alles, was aufzuklären ist, aufgeklärt und Ihnen das Ergebnis zugänglich gemacht werden wird. Hier wird es keine Zurückhaltung geben. Aber warten Sie bitte mit Ihren Beschuldigungen, gehen Sie damit vorsichtig um! Vielleicht liegen die Dinge doch etwas anders, als Sie es heute glauben, nur weil es in manchen Zeitungen steht.

Bedenken Sie auch, dass diese Justizwachebeamten einen ungeheuer schweren Dienst versehen, der wirklich große Beachtung verdient. Er verdient natürlich auch manchmal Kritik, aber ich richte nochmals die Bitte an Sie, nicht vorschnell zu kritisieren. Was Frau Abgeordnete Stoisits gesagt hat, hat sich nicht sehr sachlich angehört, ich glaube aber, dass gerade diese Fragen einer sachlichen Betrachtung zugeführt werden müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zum Gesetz selbst möchte ich wiederholen, dass es völlig im Einvernehmen mit dem Obersten Gerichtshof erarbeitet wurde, alle Fragen mit dem Obersten Gerichtshof besprochen wurden, keine Fragen offen geblieben sind und dass insbesondere in der Frage der Veröffentlichung der Entscheidungen der bestmögliche Weg gegangen wird.

Im RIS werden Judikatur und Literatur veröffentlicht, sodass es nicht notwendig ist, dass auch das Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofes diese Literatur veröffentlicht. Diese Forderung ist schlechthin unverständlich.

Bei der Veröffentlichung muss selbstverständlich der Datenschutz beachtet werden. Den Datenschutz zu beachten bedeutet, dass wir es jeweils dem erkennenden Senat überlassen müssen, ob und in welchem Umfang eine Entscheidung veröffentlicht wird. Das bedeutet auch, dass wir berücksichtigen müssen, dass unter Umständen nicht der Volltext veröffentlicht werden kann, sondern wir uns damit begnügen müssen, dass nur die so genannten Leitsätze veröffentlicht werden. Diese Leitsätze dienen ja dazu, den Richtern, Rechtsanwälten und sonstigen rechtsanwendenden Berufen die Möglichkeit zu geben, die Judikatur kennenzulernen und rechtlich richtige Entscheidungen zu treffen.

Ich danke für die Ankündigung, dass dieses Gesetz trotz aller Differenzen, die in der Debatte manchmal bestanden haben, einstimmig beschlossen werden wird. Ich danke auch dafür, dass man im Prinzip zugestanden hat, dass da eine Modernisierung und ein Reformschritt erfolgt, so wie wir das im Justizministerium durchgehend anstreben und verwirklichen, auch wenn dies noch nicht immer anerkannt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.07

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

23.07

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollegen meiner Fraktion haben schon ausgeführt, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Es ist einige Kritik geäußert worden, aber im Wesentlichen halten wir diese Novelle für einen Fortschritt.

Wir zeigen auch gerne, dass wir keine Total-Opposition, keine Fundamental-Opposition sind, wie es hier heute mehrmals behauptet wurde. Wenn es zu vernünftigen Regelungen kommt, sind wir bereit, zuzustimmen. Wenn allerdings aus ideologischen Gründen falsche Entscheidungen getroffen werden, ist klar, dass wir da nicht mitmachen.

Herr Bundesminister! Ich möchte einen Bereich der Gerichtsorganisation ansprechen, der bis jetzt immer unproblematisch erschienen ist, und zwar die Gerichtsorganisation in Wien. Wir waren sehr überrascht darüber, dass der Bau des BG Landstraße zurückgestellt wird, und zwar aus finanziellen Gründen, wie wir erfahren haben. Sie haben uns gesagt, dass es trotz der komplizierten Bauverfahren zu keiner Verzögerung kommen wird.


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