Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 32

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BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2000, geändert werden (719 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (635 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden (Privatfernsehgesetz – PrTV-G) (720 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rundfunkgesetz geändert wird (721 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (285 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte erlassen wird und das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz sowie das Rundfunkgesetz geändert werden (722 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung liegt nicht vor.

Als Erster erhält Herr Abgeordneter Dr. Cap das Wort. Die Redezeit beträgt 15 Minuten. – Bitte.

10.00

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist das heute der Schlusspunkt einer sehr langen, intensiven und kontroversiellen Debatte über die Novellierung des Rundfunkgesetzes, die in Wahrheit keine Novellierung ist – auch über das Privatfernsehgesetz natürlich, aber die Novellierung des Rundfunkgesetzes war natürlich der Hauptstreipunkt. Es war sehr kontroversiell, und es ist kontroversiell geblieben.

Der "Runde Tisch", den der ORF über die Veränderungspläne der Regierung zum ORF veranstaltet hat, hat gezeigt, dass es große Kritik, viele Gegensätze und Verunsicherung bei den Journalisten, bei den Filmschaffenden, bei den Hörern und Sehern gibt. Dadurch wurde bewiesen, dass diese Gesetzesvorlage natürlich nicht nur unausgegoren und unprofessionell ist, sondern es eine Gesetzesvorlage ist, womit die Regierung in Wirklichkeit die Unabhängigkeit des ORF beseitigen will. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit feststellen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Mag. Schweitzer: Die SPÖ-Abhängigkeit will sie beseitigen!)

Diese Regierung und die Regierungsfraktionen verhalten sich aber auch undemokratisch, und es ist ihnen auch völlig gleichgültig, welche Auswirkungen dieses Gesetz auf die Seher- und Hörergewohnheiten haben wird. Wir haben jetzt gerade einen Antrag der Abgeordneten Cap und Petrovic auf Rückverweisung des Tagesordnungspunktes 1, Rundfunkgesetz, eingebracht, damit wir die Hörer und Seher befragen können, ob sie diesen Eingriff in den ORF überhaupt haben wollen (Abg. Dr. Fekter: Das habt ihr uns bei der Pensionsreform auch erzählt!), denn die Gebührenzahler sind die Betroffenen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. )

Es ist einfach so, dass man, wenn man Gebühren bezahlt, ein Recht darauf hat, Einfluss darauf zu nehmen, wie künftig die Programmgestaltung ist, wer künftig das Programm gestaltet, ob die Parteien Einfluss haben, ob die Politik Einfluss hat und was sie darin mit dem Einfluss machen will. Daher ist es nur richtig, wenn die Hörer und Seher, also die Gebührenzahler, auch tat


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