Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 81

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Aber eines ist schon sehr klar, und das muss auch deutlich gemacht werden: dass es einen Unterschied zwischen einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Gebührenhoheit und einem privaten Fernsehen geben muss, und zwar einen sehr deutlichen Unterschied, denn die Hörer und Seher zahlen die Gebühren nicht für ein Programm, das sich ausschließlich am kommerziellen Erfolg orientiert, sondern die Hörer und Sehen zahlen die Gebühren für ein Programm, das einen Bildungsauftrag, einen Kulturauftrag und einen Informationsauftrag erfüllt und das der Objektivität verpflichtet ist. Das ist der Sinn der Gebührenhoheit und der Gebühreneinhebung!

Mit Verlaub gesagt: Gebühren zahlen die Hörer und Seher nicht für "Taxi Orange". "Taxi Orange" darf der ORF senden, das ist überhaupt keine Frage, aber das ist nicht das, wofür er Gebühren kassieren darf. Gebühren darf der ORF kassieren, um andere Aufgaben zu erfüllen. Qualität und Quote können und müssen sich die Waage halten. Dass das funktioniert, sieht man an internationalen Beispielen, wie etwa am BBC, einem der renommiertesten Fernsehsender der Welt, die das durchaus schaffen. Ich glaube, dass das auch dem ORF sehr wohl gelingen kann und wird.

Gebührenzahler geben dem ORF einen Leistungsauftrag beziehungsweise haben einen Leistungsvertrag mit dem ORF dadurch, dass sie Zahlungen leisten. Dieser Vertrag gibt ihnen ein Recht auf ein objektives, anspruchsvolles, gutes österreichisches Programm. (Abg. Dr. Cap: Was ist Qualität?) Und genau das wird mit diesem Gesetz sichergestellt! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung SPÖ –: Zweistellig ist das Ergebnis, Burschen! Noch immer kein Ehrentor! Abfuhr der Extraklasse!)

12.13

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Es ist der Frau Vizekanzlerin durchaus zu danken, dass sie vor laufender Fernsehkamera den Sehern und Seherinnen eine Kostprobe davon gegeben hat, wie in den letzten Monaten leider die Sachlichkeit auf der Regierungsbank zunehmend zu wünschen übrig lässt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Frau Vizekanzlerin! Es ist ein sehr durchsichtiger Versuch, wenn Sie jedem Kritiker und jeder Kritikerin einfach unterstellen, dass die geäußerte Kritik die eigenen geheimen Wünsche sind. Wahr ist vielmehr, dass Sie versuchen, mit dem vorliegenden Gesetz den ORF so umzukrempeln, wie das Ihre eigenen Phantasien der letzten Jahre bei weitem übertrifft. (Beifall bei der SPÖ.)

Was Ihr Unverständnis der Kritik, dass mit diesem ORF-Gesetz auch die wirtschaftliche Positionierung des ORF massiv untergraben wird, betrifft, möchte ich Ihren eigenen Altparteiobmann zitieren, der offenbar wieder mehr Einfluss bekommt. Er sagt in einem Interview Folgendes: "Die Werbeeinschränkungen halte ich für Schwachsinn." – Das Wort "Schwachsinn" gebraucht Ihr Alt-Parteiobmann in diesem Zusammenhang.

Weiters sagt Herr Haider dazu: "Gerade in einer Zeit, wo die Konkurrenzsituation schwieriger wird, muss ich ja dem ORF auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen, damit er erfolgreich sein kann. Ich habe gegenüber der Regierung meine Bedenken dazu auch geäußert." – Zitatende.

Also Ihr eigener Alt-Parteiobmann erklärt Ihnen, dass diese Kritik auch tatsächlich Berechtigung hat. Ausnahmsweise teile ich seine Kritik einmal. (Beifall bei der SPÖ sowie demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Krüger. )


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