Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 87

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derten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Herr Khol! Dieses Gesetz, das heute verabschiedet wird, ist ein Bruch mit Artikel 7 der Bundesverfassung, denn in diesem ORF-Gesetz haben Sie nicht sichergestellt, dass es eine Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen geben wird.

Es hätte nicht viel bedurft, diese Gleichstellung zumindest in erstem Schritt einzuführen und anzuerkennen, dass 400 000 Menschen in Österreich auch die Möglichkeit haben müssen und ihnen das Recht nicht verwehrt werden darf, an der Kommunikation und an der Information teilzuhaben. Aber dieses Recht, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden Sie diesen Menschen auch weiterhin vorenthalten, und das ist beschämend! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Es ist beschämend, schon im Vorfeld zu wissen, dass Artikel 7 B-VG durch dieses Gesetz nicht eingehalten wird. Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, nehmen damit einen glatten Bruch der österreichischen Bundesverfassung in Kauf. Wir – mit "wir" meine ich die Grünen – und wir behinderten Menschen werden das nicht zur Kenntnis nehmen, wir werden die Forderung, dass gehörlose und gehörgeschädigte Menschen in Österreich ihre Rechte auch einfordern können, und zwar in allen Bereichen des täglichen Lebens (Beifall bei den Grünen und der SPÖ), unterstützen und mittragen. Uns sind Minderheiten wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger: So viel Unsinn auf einem Haufen habe ich schon lange nicht mehr gehört!)

12.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Zierler. – Bitte.

12.42

Abgeordnete Theresia Zierler (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Wenn man die heutige Debatte zum ORF-Gesetz verfolgt hat – und ich nehme an, die Zuseher auch zu Hause werden das getan haben, sehr interessiert getan haben –, hat man gesehen, dass Sie diese Debatte auf eines reduzieren: auf den ORF als politischen Berichterstatter, den ORF als Ziel von politischen Interventionen.

Man hat ganz klar und deutlich erkannt, worum es Ihnen geht, nämlich wieder einmal einzig und allein um Macht, um Machterhaltung. Man hat klar erkannt, dass es Ihnen nicht darum geht, dass es beim ORF Reformen und Änderungen geben muss, und Ihr jetziges Verhalten hat in den letzten Jahren auch die Politik der SPÖ beim ORF ausgemacht. Es gibt zahlreiche Mitarbeiter des ORF, die sich von dieser neuen Bundesregierung erhofft haben, dass es zu Änderungen kommt. Sie haben großes Vertrauen in diese Bundesregierung gesetzt und werden auch nicht enttäuscht werden. (Abg. Huber: Die sind sehr enttäuscht worden!)

Es gibt nämlich zwei Arten von Mitarbeitern: Es gibt Mitarbeiter, die in den letzten Jahren, lange Zeit hindurch in vorauseilendem Gehorsam die Wünsche der SPÖ erfüllt haben. Da hat man nicht allzu viel intervenieren müssen, denn es war ohnehin selbstverständlich, dass man entsprechenden Wünschen zuvorkommt. (Abg. Sophie Bauer: Sie wissen nicht, was Sie beschließen, sonst könnten Sie das nicht behaupten!) Es gibt aber auch andere Mitarbeiter, die vom ORF, von der Geschäftsführung vereinnahmt wurden, die eingeteilt wurden, die eine Linie nachvollziehen mussten, eine Linie gehen mussten.

Es gibt beim ORF Reformbedarf, es gibt beim ORF Sanierungsbedarf, und es müssen beim ORF auch Maßnahmen in finanzieller Hinsicht getroffen werden. Da gibt es angestellte Redakteure, natürlich nur jene, die es sich richten konnten, die zum Beispiel zwei freie Mitarbeiter für sich beschäftigen, was bedeutet, dass diese zwei freien Mitarbeiter die Arbeit machen, während der angestellte Redakteur das Gehalt bezieht – die freien Mitarbeiter natürlich zusätzlich. Oder aber: Für freie Mitarbeiter gilt die Bestimmung, dass sie monatlich nur


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