Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 192

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"Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, bis zum Ende des Sommersemesters 2002 eine Regierungsvorlage zu erstellen, die eine soziale Unterstützung für Studierende in Universitätslehrgängen vorsieht."

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Damit komme ich jetzt gleich zu den Bakkalaureat- beziehungsweise Magisterstudien. Darüber hat es Gespräche im Ausschuss gegeben, vernünftige Gespräche, wobei ich von Ihnen reflektiert bekommen habe, dass auch da mehr Wahlfreiheit, mehr individuelle Studienzusammensetzungen, also eine individuelle Mischung von wirklich arbeitsmarkt- und wissenschaftsrelevanten sowie auch kompatiblen Fächern gegeben sein sollte. Damals wurde uns zugesagt, man werde danach trachten, das auch in näherer Zukunft zu machen.

Um dies auch in Papierform zu bringen und zu stimulieren, bringen wir einen weiteren Antrag ein, der lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Grünewald, DDr. Niederwieser, Freundinnen und Freunde betreffend Einführung eines individuellen Bakkalaureat- bzw. Magisterstudiums

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur möge gesetzliche Voraussetzungen für ein individuelles Bakkalaureat-Studium sowie ein individuelles Magisterstudium erarbeiten und diese nach einer Evaluierungsphase" – diese haben Sie ja auch gewünscht – "des neuen Universitäts-Studiengesetzes bis zum Ende des Wintersemesters 2003 dem Nationalrat vorzulegen."

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Wir haben einige Beschwerden beziehungsweise Kritiken bezüglich dieses vorliegenden Gesetzentwurfes bekommen; eine betraf die Donau-Universität Krems. Ich weiß, dass es über diese Universität immer sehr unterschiedliche Diskussionen gab. Trotzdem: Einige Dinge haben sich dort bewährt.

Wenn im Gesetz steht, nur bei Vergleichbarkeit ist sozusagen ein MAS möglich, dann halte ich das nicht unbedingt für neu oder innovativ. Man könnte doch im Umweltbereich, in der Technologiefolgenabschätzung, der Bioethik, der Medizin-Ökonomie und so weiter einiges machen. Das jedoch nur darauf abzustimmen, dass nur das sein darf, was schon irgendwo anders der Fall ist, ist, so meine ich, nicht gerade sehr phantasievoll.

Daher haben wir auch dazu einen Abänderungsantrag eingebracht, der bereits schriftlich verteilt wurde.

Was mit dem UniStG nur am Rande, aber trotzdem mit der Internationalität an österreichischen Unis zu tun hat, ist die Verordnungsermächtigung bezüglich Entwicklungsländern. Ich glaube, dass es da Nachjustierungen geben müsste; auch mehr Rechtssicherheit bezüglich der Zuständigkeiten des Rektors et cetera. – Diesen Antrag werde ich aber nicht einbringen, denn das wurde mir sozusagen nicht genehmigt. – Ich bitte Sie aber, daran zu denken.

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter, ich wollte Sie nur ersuchen, die Kernpunkte zu diesem Antrag, den Sie eingebracht haben, zu erläutern.

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (fortsetzend): Er wurde erläutert. – Den letzten Antrag, von dem ich gesprochen habe, bringe ich nicht mehr ein, weil es geheißen hat, das gehört ins Hochschultaxengesetz.


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