Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 196

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evaluieren werden, feststellen werden, dass wir damit einen richtigen Weg beschritten haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. – Bitte.

19.56

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novelle zum UniStG bringt unter anderem die Möglichkeit zur Festlegung international kompatibler Mastergrade durch Verordnung und, wie schon mehrfach erwähnt, das Auslaufen des Austriacums MAS, Master of Advanced Studies, per 2003.

Ziel des Bologna-Prozesses ist es, international kompatible Ausbildungen und international kompatible akademische Grade zu schaffen. Österreich ist dem Bologna-Prozess verpflichtet, und Österreich trägt dem Bologna-Prozess durch die Novelle zum UniStG auch Rechnung.

Frau Dr. Brinek! Als ich Ihnen zugehört habe, hatte ich den Eindruck, wir haben die Rede gemeinsam vorbereitet, denn auch ich halte lebenslanges Lernen für notwendiger denn je. Und je mehr Bildungseinrichtungen wir in Österreich haben, desto besser ist es für den Konsumenten.

Es ist aber für den Konsumenten auch notwendig, dass es eine klare Abgrenzung zwischen den einzelnen Bildungseinrichtungen gibt, nämlich zwischen den Einrichtungen der Erwachsenenbildung, den Fachhochschulen und den privaten sowie den öffentlich-rechtlichen Universitäten. Eine Vermischung all dieser Institutionen nützt niemandem, am allerwenigsten dem Kunden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mogelpackungen sind kein Konsumentenschutz. Was auf dem Etikett einer Ausbildung draufsteht, das soll auch in der Ausbildung drinnen sein, egal, um welche Ausbildung, um welchen Abschluss es sich handelt. Abschlüsse müssen klar zuordenbar sein. Maßstab jeder Ausbildung, jedes Abschlusses ist der Stellenwert, den der Absolvent in der Wirtschaft hat.

Die österreichischen Universitäten wollen akademische Grade vergeben, die auch im internationalen Gefüge Anerkennung und Wertschätzung bringen. Und ich beurteile es als positiv, dass alle Parlamentsfraktionen im Wissenschaftsausschuss einstimmig das Auslaufen des Austriacum MAS beschlossen haben, denn mit internationalen Standards hatte der MAS nichts zu tun. Wir haben es schon gehört: In der Praxis wurde er vielfach auch für Lehrgänge vergeben, die ohne die Voraussetzung der Matura, ohne die Voraussetzung der Studienberechtigungsprüfung zu einem akademisch anmutenden Abschluss geführt haben.

In den Ländern, wo es den MAS gibt, hat er einen anderen Bedeutungsinhalt, dort heißt das "AS" nicht "Advanced Studies", sondern etwas Ähnliches wie "Applied Statistics".

Sollte es im internationalen Gefüge aber wieder zu einer lebhaften Einführung des MAS kommen – nämlich jenes MAS, wie es ihn derzeit in Österreich gibt –, dann steht es Österreich ja frei, durch Verordnung, sofern international kompatibel, diesen MAS wieder einzuführen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novelle zum UniStG ist ein wichtiger Schritt für Österreichs Universitäten, und ich würde mich freuen, wenn diese Novelle auch im Plenum von allen Fraktionen einstimmig beschlossen würde. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hetzl. – Bitte.

20.00

Abgeordneter Mag. Gerhard Hetzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Gestatten Sie mir knapp vor dem Ende einer sehr ausführlichen Debatte zum Thema Wissenschaft noch einige Bemerkungen.


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