Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 195

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notwendig, sich zu fragen, welches Diplom, welcher Grad eine europaweite Anerkennung hat, und daher ist es, wie ich meine, auch gut, dass wir gesagt haben, wir wollen uns bis 2006 einmal anschauen, ob sich der MAS international durchsetzt.

Wir haben es ja in unserer Hand, dann zu sagen, das ist ein Grad, der anerkannt ist. Wir haben es in unserer Hand, das dann in einer Verordnung zu verankern. Ich meine daher, dass dieser Weg der richtige ist, denn es geht um die Zukunft der jungen Menschen. Es geht darum, dass wir ihnen Diplome und Grade geben, die international anerkannt sind, und das werden wir mit dieser Verordnungsermächtigung auch gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

19.53

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich fasse mich ganz kurz. Das meiste wurde ja schon gesagt.

Im Regierungsübereinkommen der Bundesregierung steht, dass es eines der Ziele dieser Bundesregierung ist, mit der Lebenszeit junger Menschen sorgsam umzugehen. Gerade im Lichte der erst vor wenigen Wochen präsentierten OECD-Studie, die in Paris vorgestellt worden ist und aus der wir ersehen haben, dass in Österreich im Durchschnitt um zwei Jahre länger studiert wird als in allen anderen europäischen Staaten, denke ich, dass die Maßnahmen, die etwa mit der Einführung der Fachhochschulen, mit der Einführung des Bakkalaureat-Studiums hier gesetzt worden sind, dass gerade diese Maßnahmen absolut in die richtige Richtung gehen.

Wenn wir mit dieser Novelle zum Universitäts-Studiengesetz jetzt auch eine erhöhte Flexibilität bei den individuellen Diplomstudien erreichen, die nunmehr aus mehreren Teilen von Bakkalaureat-Studien zusammengesetzt werden können, dann stelle ich fest, auch das ist ein absolut richtiger Schritt, und ich bin auch froh und anerkenne es auch, wenn es wahr ist, dass die SPÖ dem zustimmen wird.

Ein Wort noch zum postgradualen Grad eines Masters of Advanced Studies. Ich denke, schon der Begriff des Masters of Advanced Studies bringt ja zum Ausdruck, dass es sich hier um die Vertiefung eines Studiums handelt, denn ein Advanced Study ist eben ein vertiefendes Studium und setzt ja schon dem Begriff nach eigentlich voraus, dass man vorher ein anderes Studium absolviert hat.

Daher meine ich, es ist ein absolut richtiger Schritt, zu sagen, wir ermöglichen nunmehr über die Verordnungsermächtigung der Frau Bundesministerin, vergleichbare internationale Studien einzuführen, denn in der Tat ist es so – und wir sehen das in anderen Staaten –, dass berufliche Qualifikationen durchaus auch als Voraussetzungen für spätere akademische Grade herangezogen werden. Ich denke dabei etwa an den gesamten Executive-Bereich, den es etwa in den Vereinigten Staaten gibt. Dort gibt es eine ganze Reihe von Studienrichtungen, die als Zugangsvoraussetzung eine entsprechende berufliche Qualifikation verlangen und keine akademische Vorbildung als Voraussetzung kennen.

Ich glaube also, die Aufregung ist unbegründet. Ich denke auch, dass gerade jene Institutionen, die den Master of Advanced Studies angeboten und ihn im Bereich eines PhD, also in Wahrheit einer Habilitation angesiedelt haben, im Grunde genommen dem Geist des alten UniStG entsprochen haben, dass aber sozusagen die Zugangsvoraussetzungen vielfach nicht richtig eingestuft worden sind.

Ich finde daher, dass wir hier ordnungspolitisch etwas Richtiges tun. Auch wenn wir auf eine verstärkte Qualität und Leistung der Lehrgänge universitären Charakters im Zuge einer Ex-ante-Evaluierung Wert legen, glaube ich, dass wir den Qualitäten der heimischen Universitäten einen guten Dienst erweisen. Ich denke, dass wir, wenn wir in einigen Jahren diese Maßnahmen


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