Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 194

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IV. Der bisher in Z 11 vorgeschlagene § 28 Abs. 1 wird durch folgenden Text ersetzt:

§ 28. (1) Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist berechtigt, durch Verordnung für das jeweilige Fach international gebräuchliche akademische Grade festzulegen, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge universitären Charakters zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Studiengänge vergleichbar sind, wobei die Einordnung im dreigliedrigen System zu berücksichtigen ist.

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächste spricht Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte, Frau Minister.

19.48

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Die moderaten Studienbeiträge von 5000 S pro Semester werden sicherlich dazu beitragen, dass die immer mehr um sich greifende Beliebigkeit in manchen Bereichen ein Ende nimmt und dass es mehr Ernsthaftigkeit beim Studieren geben wird. Wir sehen schon jetzt: Sehr viele bemühen sich, schnell fertig zu werden. Im heurigen Jahr werden wir daher mehr Hochschul-Absolventen als in den vergangenen Jahren haben.

Weiters zeigt sich, dass wir durch diese Studienbeiträge endlich einmal realistische Zahlen über die Studierenden an unseren Universitäten erhalten werden. Wir werden weniger Studierende haben, denn viele sind dreifach gemeldet, viele sind dabei, die schon zehn Jahre lang im Beruf stehen und immer noch gemeldet sind.

Alle Zahlen, die wir bisher erhalten haben, haben nicht der Zahl der tatsächlich Studierenden, die an die Universität gehen und auch Prüfungen ablegen, entsprochen. Mit diesen neuen Zahlen, die wir erhalten, werden sich auch ganz neue Verhältnisse in den statistischen Berechnungen ergeben, und zwar in Berechnungen darüber, wie viele Dienstposten oder auch wie viele Räumlichkeiten notwendig sind. Auch die Zahl, dass uns ein Studierender 110 000 S kostet, wird dann nicht mehr stimmen, denn ein Studierender wird uns mehr kosten. Mit diesen Kosten werden wir dann europaweit an der Spitze liegen, und das ist gut so. Dieses Geld muss jedoch optimal eingesetzt werden.

Dieser Antrag der SPÖ-Opposition, eingebracht von Herrn Abgeordnetem DDr. Niederwieser, entbehrt meiner Meinung nach der intellektuellen Redlichkeit, denn wenn man nur ein Zehntel der Gesamtkosten beisteuert, dann gehe ich doch davon aus, und das mit gutem Grund, dass mindestens ein Zehntel optimale Leistungen von den Universitäten geboten wird. Von den Universitäten wird mehr geboten, es wird beste Leistung geboten!

Wir verwenden heuer 500 Millionen Schilling zur Verbesserung des Studienangebotes und nächstes Jahr eine Milliarde Schilling. Und Sie können sicher sein, dass jene jungen Menschen, die ernsthaft studieren, die wirklich weiterkommen wollen, auch die besten Studienangebote finden werden.

Vor etwa sechs Wochen hat in Prag eine Tagung der europäischen Wissenschaftsminister stattgefunden, an der 36 Wissenschaftsminister Europas teilgenommen haben. Das vereinte, gemeinsame, große Europa ist da schon verwirklicht worden. Bei dieser Tagung wurde beschlossen, bis 2010 einen europäischen Hochschulraum zu verwirklichen, und zwar in Partnerschaft mit den Professoren und mit den Studierenden. Ohne in die staatlichen Kompetenzen einzugreifen, sollen damit gemeinsame Ziele wie Mobilität, Qualitätssicherung, Internationalität, Konvergenz der Studienstruktur und Anerkennung der Abschlüsse verwirklicht werden.

Meine Damen und Herren! Gerade für diese Mobilität, für die Anerkennung der Abschlüsse setzt diese Novelle zum UniStG einen sehr wichtigen Schritt. Wir müssen doch den jungen Menschen Abschlüsse, Diplome und Grade geben, die europaweit, ja weltweit anerkannt sind! Daher ist es


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