Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 200

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, DDr. Niederwieser und Genossen betreffend Einführung eines individuellen Bakkalaureat- beziehungsweise Magisterstudiums.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (641 der Beilagen): Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes, des Investmentfondsgesetzes, des Beteiligungsfondsgesetzes, des Sparkassengesetzes, des Bausparkassengesetzes, des Hypothekenbankengesetzes, des Pfandbriefgesetzes, des EGVG, des Börsegesetzes 1989, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994, des Pensionskassengesetzes, des Kapitalmarktgesetzes, des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes und des Nationalbankgesetzes 1984 (Finanzmarktaufsichtsgesetz – FMAG) (714 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurt Heindl. Ich erteile es ihm hiemit.

20.13

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ein effizienter und stabiler Finanzmarkt hat für die gesamte Volkswirtschaft eines Landes eine nicht hoch genug einzuschätzende Bedeutung, sowohl, was die Stabilität, als auch, was die Wirtschaft und ihr Wachstum anlangt.

Die veränderten Rahmenbedingungen im Finanzsektor, unter anderem durch die europäische Integration, Änderungen im Finanzierungsverhalten der Unternehmungen sowie der international beobachtbare Trend eines zunehmend sektorübergreifenden Angebots von Finanzdienstleistungen durch einzelne Finanzinstitute erfordern ein gravierendes Umdenken im Rahmen der Finanzaufsicht. Mit einem Wort: Es ist Handlungsbedarf gegeben.

Wir Sozialdemokraten standen und stehen dem Reformgedanken bezüglich der Finanzmarktaufsicht sowie dem Konzept einer Allfinanzaufsicht grundsätzlich positiv gegenüber. Unserer Auffassung nach muss es Ziel einer solchen Reform sein, eine qualitativ hochwertige, effektive, zukunftsorientierte und gleichzeitig kostengünstige Form einer derartigen Finanzmarktaufsicht zu erreichen. Es ist daher selbstverständlich, dass eine solche Einrichtung, wenn sie international akzeptiert sein soll, politisch unabhängig und weisungsfrei sein muss.

Wie heißt es in der Stellungnahme der Oesterreichischen Nationalbank zum Regierungsentwurf? – Seitens der Oesterreichischen Nationalbank wird im Hinblick auf die Struktur des österreichischen Finanzplatzes auch keine zwingende Notwendigkeit zur Schaffung einer Allfinanzaufsichtsbehörde gesehen. Wenn jedoch ungeachtet der vorstehenden Ausführungen der politische Wille eine Allfinanzaufsichtslösung präferiert, so muss ausdrücklich betont werden, dass eine Finanzmarktaufsichtsbehörde nur dann den Grundprinzipien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht beziehungsweise den Vorstellungen des IWF entspricht, wenn sie unabhängig und weisungsfrei gestellt wird.

Meine Damen und Herren! Da eine solche von Finanzminister Grasser vorgeschlagene weisungsunabhängige Behörde ausgegliedert und in Form einer neuen Behörde organisiert werden soll, ist eine derartige Weisungsfreiheit nur mit verfassungsmäßiger Zustimmung möglich. Es war daher nur natürlich, dass der Finanzminister und die beiden Regierungsfraktionen den Weg zu Verhandlungen gesucht haben.


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