Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 361

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22.35

Abgeordneter Andreas Sodian (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es wurde eine neue gesetzliche Basis für den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit den internationalen Finanzinstitutionen, denen auch die Republik Österreich angehört, geschaffen. Dabei hatten die Kooperationsvereinbarungen im Wesentlichen den Zweck, die Finanzierung der eingesetzten Mittel für Konsumententätigkeiten zu verwenden. Nun sollen aber die neuen Zielsetzungen verstärkt der internationalen Entwicklungszusammenarbeit entsprechen und vor allem im Interesse Österreichs liegen. Eine vorgesehene Vereinfachung soll dazu beitragen, die in der Vergangenheit entstandenen Probleme hintanzuhalten. Die damit geschaffene größere Flexibilität soll und wird einen effizienteren Einsatz dieser Mittel ermöglichen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Eine große Bedeutung kommt hier der Finanzierung von Beiträgen im Rahmen von Katastrophenhilfen zu, die nun durch Kooperationsvereinbarungen ermöglicht werden sollen, was in der Vergangenheit jeweils erst durch eine gesetzliche Grundlage möglich war und damit zu erheblichen Verzögerungen geführt hat. Auch sollen entsprechende Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung der Entschuldung von armen hochverschuldeten Ländern beitragen. Die bisherigen Erfahrungen mit den abgeschlossenen Vereinbarungen haben gezeigt, dass es durch eine Reihe von Folgeaufträgen zu entsprechend positiven Auswirkungen auf die Menge und Qualität der Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich kommt.

Für die Finanzierung der abgeschlossenen Vereinbarungen, die auf freiwilliger Basis eingegangen wurden, entstanden jährlich Kosten von 3 bis 4 Millionen j . Dieser finanzielle Beitrag soll auch in Zukunft zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der Finanzkontrollen nimmt Österreich als Mitglied an den Entscheidungen über die konkreten Aktivitäten der jeweiligen Institutionen teil.

Mit dieser Gesetzesänderung soll in Hinkunft der weiter gestiegenen Bedeutung derartiger Kooperationen mit internationalen Finanzorganisationen auch Rechnung getragen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Daher schließe ich die Debatte.

Ein Wunsch nach Schlussworten von Seiten der Berichterstatter liegt nicht vor.

Wir gelangen zu den Abstimmungen, die über die einzelnen Vorlagen getrennt durchgeführt werden.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das 1. Euro-Umstellungsgesetz – Bund in 621 der Beilagen unter Berücksichtigung der dem Ausschussbericht angeschlossenen Abänderungen.

Dazu liegt ein Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Hagenhofer vor.

Weiters haben auch die Abgeordneten Böhacker und Dr. Stummvoll einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den genannten Abänderungsanträgen betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 8 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Frau Abgeordnete Hagenhofer hat einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 156 Z 1 bezieht.


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