Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 137

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Glawischnig, Freundinnen und Freunde betreffend die Schaffung einer Möglichkeit freiwilliger Meldung nach dem Bezügebegrenzungs-BVG

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich einen Gesetzesentwurf zur Veränderung des Bezügebegrenzungs-BVG vorzulegen, der es den auf freiwillige Mitgliedschaft beruhenden Berufsvereinigungen der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen (wie z. B. ÖGB und Industriellenvereinigung) ermöglicht, auf freiwilliger Basis die Einkommen ihrer FunktionärInnen und MitarbeiterInnen vom Rechnungshof erfassen sowie diese in den vom Rechnungshof zu erstellenden Einkommensbericht aufnehmen zu lassen. Der Gesetzesentwurf hat keine weiteren Vorschriften über Bezügebegrenzungen oder etwaige Unvereinbarkeiten zu enthalten, da diese dem Grundsatz der Trennung von Staat und Gesellschaft sowie dem Grundsatz der Koalitionsfreiheit in einem liberalen Rechtsstaat widersprächen.

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die beiden Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Verzetnitsch. Die Uhr ist ebenfalls auf 8 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.43

Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Darstellung über weite Strecken sicher richtige Dinge gebracht, aber erlauben Sie mir doch auch einige Klarstellungen: Sie haben die Mitwirkung der Sozialpartner bei der Pensionsreform angesprochen, aber das können Sie sicher nicht auf Ihre überfallsartige Pensionsreform des Vorjahres beziehen, denn sonst gäbe es diese Bundesregierung nicht. Das halte ich in aller Deutlichkeit fest. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens: Sie haben Recht, dass wir beim Arbeitnehmerschutz gemeinsam eine Lösung gefunden und diese nach außen transportiert haben. Wir hatten auch eine gemeinsame Lösung beim Hauptverband, nur hat sie dieser Regierung nicht gepasst, und daher hat es auch hier keine Einigung gegeben. Sie wollten damit ein ganz bestimmtes parteipolitisches Ziel erreichen.

Der dritte und der vierte Punkt scheinen mir schon erwähnenswert – ich höre das jetzt allenthalben –: Pflichtversicherung, es gibt natürlich nichts anderes! Herr Staatssekretär! Dann müssten Sie eigentlich das Regierungsprogramm umschreiben, dann darf es auch nicht Aktivitäten wie jene des Herrn Staatssekretärs Waneck geben, der erst am vergangenen Wochenende wieder gesagt hat, es wäre zu überlegen, dass sich Besserverdienende die Pflichtversicherung nicht mehr in der derzeitigen Form gefallen lassen müssen, sondern sie sollen wählen können. Also: entweder – oder!

Wofür steht diese Bundesregierung? – In der Regierungsvereinbarung steht, es sei zu prüfen, Herr Staatssekretär Waneck hatte eine Arbeitsgruppe, die er wieder eingestellt hat, am vergangenen Sonntag hat er sie jedoch wieder "herausgezogen". Da bräuchte man schon eine Linie!

Das gilt auch für die Abfertigung. Sie haben gesagt – Ihre eigenen Worte! –, Sie wollen Saisonbeschäftigte in die Abfertigung einbeziehen, aber gleichzeitig vertreten Sie den Standpunkt: erst nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Damit fallen alle Saisonbeschäftigten heraus. Halten Sie sich in diesem Fall an den Abgeordneten Gaugg, der das heute klargestellt hat.

Es kann nicht so sein, dass man, wenn man den Grundsatz verfolgt, den wir als Gewerkschafter, als Sozialdemokraten immer wieder in den Vordergrund gestellt haben, nämlich dass alle in


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