Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 81

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verfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden sowie das Verwaltungsentlastungsgesetz aufgehoben wird (Verwaltungsverfahrensnovelle 2001) (813 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

14.20

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der österreichischen Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir verhandeln jetzt über Änderungen der Verwaltungsverfahrensgesetze, und derartige Änderungen erfahren in aller Regel in der Öffentlichkeit (Unruhe im Saal) und offenbar auch in diesem Haus keine sehr hohe Aufmerksamkeit. Dennoch sind derartige Gesetze wichtig, wenn es um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger geht.

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Meine Damen und Herren! Ich denke, Frau Abgeordnete Petrovic hat ein Anrecht darauf, gehört zu werden. Ich bitte daher, die sicherlich notwendigen Gespräche nicht unbedingt hier im Saal zu führen.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): Ja, so ist es leider meistens mit den Verwaltungsverfahrensgesetzen: Niemand interessiert sich wirklich dafür. Es sind sehr trockene Gesetze, trockene legistische Entwürfe. Nur wenn konkrete Verfahren geführt werden – und das sind oftmals Verfahren, die für die persönliche Lebensqualität von sehr hoher Bedeutung sind –, dann stellt sich heraus, dass der Rechtsschutz eben mehr oder minder stark und gut ausgeprägt ist.

Die Grünen haben bei allen Änderungen der Verwaltungsverfahrensgesetze eigentlich zwei Prinzipien verfolgt. Einerseits wollen wir, dass es rasche, konzentrierte und transparente Verfahren gibt, aber – und das ist das zweite Prinzip – keinesfalls dürfen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren geschmälert werden.

Wir haben es immer sehr bedauerlich gefunden, dass bisher keine Regierung wirklich bereit war, über Vorstöße des grünen Klubs in Richtung eines einheitlichen Umweltanlagenrechtes mit uns in Verhandlungen einzutreten, und dass deswegen dieses legistische Stückwerk – immer wieder Änderungen in den Materiengesetzen und Änderungen in den Verwaltungsverfahrensvorschriften – fortgesetzt wird. Mittlerweile gibt es da einen Fleckerlteppich von verschiedenen Gesetzesvorschriften, der nicht mehr sehr durchschaubar ist und weder den Bürgerinnen und Bürgern noch den Wirtschaftsbetrieben nützt, die sich um irgendwelche Bewilligungen bemühen.

Daher fordern wir Sie auf – auch nach dieser wieder einmal verpassten Gelegenheit –, endlich in Verhandlungen über ein einheitliches Umweltanlagenrecht einzutreten.

Meine Damen und Herren! Unsere konkrete Kritik an dieser Novelle knüpft daran an, dass wieder einmal eine zwar nicht dramatische, aber doch spürbare Verschlechterung im Rechtsschutz eingetreten ist, und zwar dadurch, dass im Zusammenhang mit den Verfahren beim Unabhängigen Verwaltungssenat künftig nicht mehr automatisch eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen ist, sondern nur dann, wenn der Berufungswerber oder die Berufungswerberin dies beantragt.

Natürlich kann dem entgegengehalten werden, dass eine derartige Antragstellung ja möglich ist. Dennoch meinen wir, in der Regel sind Parteien des Verfahrens nicht extrem gut über die eigene Rechtsposition informiert, und wir denken, dass dies ein weiterer Schritt ist, die Position von Berufungswerberinnen und -werbern zu schwächen.

Aus diesem Grund, und weil umfassende Verhandlungen über eine einheitliche Regelung der Parteienstellung, eine einheitliche Regelung auch der materiellen Rechtsvorschriften, soweit es


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