Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 82

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um Lebensqualität geht, von Ihnen nach wie vor nicht in Aussicht gestellt wurden, können die Grünen der vorliegenden Regierungsvorlage leider nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

14.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

14.25

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Zu dieser Vorlage ist zu sagen, dass sie einen Teilbereich einer Gesetzesmaterie verändert, die sicherlich im weitesten Sinne auch zu jenem Gebiet zu zählen ist, das von der Verwaltungsreform umfasst wird. Ich möchte dabei auch darauf hinweisen, dass die Vorgangsweise der Regierung bei dieser Verwaltungsreform meiner Meinung nach nicht ausreichend ist, um tatsächlich eine Reform herbeizuführen.

Soweit es einfachgesetzliche Regelungen betrifft, die vernünftig erscheinen, wird unsere Fraktion immer dabei sein und auch diese Verwaltungsreform unterstützen. Soweit es sich aber um unvernünftige und undurchdachte Regelungen handelt, wird unsere Fraktion nicht zustimmen.

Dieses Gesetz trägt dazu bei, Verfahren einfacher zu machen beziehungsweise Anpassungen an die europäische Gesetzgebung durchzuführen. Daher wird unsere Fraktion zustimmen, wenngleich wir in einem Entschließungsantrag, den mein Kollege Mag. Maier vortragen wird, auch auf die europäischen Defizite hinweisen.

Allgemein ist zu sagen: Die Vorgangsweise bei dieser Verwaltungsreform entspricht nicht den Gepflogenheiten dieses Hauses, mit denen diese Reformen bisher angegangen wurden. Erstens: Eine Verwaltungsreform ohne Bundesstaatsreform ist keine echte Reform. Zweitens: Die Vorgangsweise, die die Frau Vizekanzlerin gewählt hat, ist insbesondere im Verwaltungsreformgesetz völlig verfehlt, weil die zweistufigen Instanzen und die gesamte Vorgangsweise, die gewählt wurde, schon im Grundsatz falsch sind.

Es wurde uns ein Entwurf übersandt, in dem ausschließlich eine kassatorische Entscheidungsmöglichkeit des UVS angeführt wurde. Auf Proteste der Wirtschaft, dass sich das Verfahren dadurch verlängern würde, und auch auf Proteste unsererseits wurde so reagiert, dass man zwar gesagt hat, es könne nunmehr meritorisch entschieden werden, aber nur dann, wenn es die erste Instanz zulasse.

Ich meine, das kann es nicht sein! Das bewirkt eine Verlängerung des Verfahrens und eine Rechtsunsicherheit für den Rechtsuchenden. Stellen Sie sich das einmal vor: Zu mir als Anwalt kommt jemand zur Beratung in mein Büro, und ich kann ihm nicht einmal sagen, wer entscheidet, weil das dann im Gutdünken der ersten Instanz stünde. Das ist eine Form der Rechtsunsicherheit, die man kaum mehr ausbessern kann, wenn man nicht eine vollständige Umstellung dieses Gesetzes dann durchführt.

Ich appelliere daher an Sie von den Regierungsparteien, in den nächsten Tagen noch einmal darüber nachzudenken, diese Art der Verwaltungsreform, die den Rechtsuchenden schlechter stellt als bisher, noch einmal zu überdenken und sich diesbezüglich nicht an die Frau Vizekanzlerin zu halten, sondern eher an das "einfache Parteimitglied" in Kärnten, das sehr wohl erkannt hat, dass hier eine meritorische Entscheidung die richtige Vorgangsweise wäre und dass dieses Schlupfloch der kassatorischen Entscheidung der ersten Instanz geschlossen werden sollte.

Wir würden auch hinter dieser Meinung stehen. Ich frage mich nur, warum sie nicht durchsetzungsfähig ist; wahrscheinlich deswegen, weil damit die gesamte Verwaltungsreform steht und fällt. Und die Akzeptanz der zweistufigen Instanzen ist nur dann gegeben, wenn es wirklich zwei Instanzen sind. Es sind dann aber keine zwei Instanzen, weil die erste Instanz entscheiden kann, ob die zweite Instanz nur kassatorisch und damit wieder zurückverweisend entscheiden kann, wodurch der ganze Verfahrenstrubel wieder von vorne los ginge. Das heißt, das ist wirklich eine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Position, und man muss jenen, die diese


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