Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 83

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Entscheidungen in Anspruch nehmen, letztendlich auch sagen, dass sie dadurch benachteiligt werden. Wenn man die derzeitige Lösung so ließe, wie sie ist, dann wäre man besser dran.

Ich meine, das ist eine Reform um der Reform willen – um irgendetwas als Reform verkaufen zu können –, weil man in den inhaltlichen Punkten nicht weitergekommen ist, weil man nicht bereit ist, über verfassungsrechtliche Veränderungen in diesem Staate nachzudenken, weil man nicht bereit ist, eine Bundesstaatsreform auch mit der Opposition zu besprechen, weil man nicht bereit ist, den Konsens mit uns herzustellen, denn dann wäre eine vernünftige Staatsreform möglich. So, wie sie hier durchgeführt wird, bleibt sie Flickwerk, bleibt sie teilstückhaft und letztendlich für den Rechtsuchenden zum Nachteil gegenüber dem Stande von vorher.

Nichtsdestotrotz: Diesem Teil einer Verbesserung der Verwaltungsverfahrensgesetze stimmen wir zu. Wir äußern aber nach wie vor unsere Bedenken zu den anderen Teilen, die noch in Verhandlung stehen, und wir wären nach wie vor bereit, wenn man uns einlädt, mit Ihnen darüber zu diskutieren, auch unterstützende und verbessernde Vorschläge einzubringen.

Aber bis jetzt wurden wir nur vor vollendete Tatsachen gestellt, wie es offenbar so üblich geworden ist: etwa beim ORF-Gesetz und bei anderen Gesetzen. Und dann will man unsere Zustimmung. So kann es nicht gehen! Aber Sie haben die Verantwortung für diesen Teil der Gesetzgebung zu tragen, und die Rechtsuchenden werden sich ihren Teil denken, wenn sie Ihre Reform zu sehen bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. – Bitte.

14.30

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Bürgernähe, Serviceorientierung, Verfahrensbeschleunigung, Transparenz, e-government – all das sind Stichworte, die in der öffentlichen Verwaltung in naher Zukunft nicht nur selbstverständlich sein sollten, sondern selbstverständlich sein werden.

Die Verwaltungsverfahrensnovelle 2001 trägt dem Regierungsprogramm Rechnung. Die vorliegende Regierungsvorlage nimmt bereits Anregungen aus der Praxis auf und schafft vielfach erforderliche Klarstellungen. Die vorliegende Regierungsvorlage bringt zum Beispiel Anpassungen, was die Umstellung von Schilling auf Euro anbelangt, Vereinfachungen bei den UVS, die neuen Medien bringen Änderungen, was die Übermittlung von Anträgen und deren Erledigungen anbelangt, und die Aufhebung des Verwaltungsentlastungsgesetzes ist bereits ein reformatorischer Schritt.

Die Verwaltungsverfahrensnovelle 2001 ist in einem größeren Kontext zu sehen, nämlich im Kontext mit dem ersten großen Verwaltungsreformgesetz, das im November das Plenum passieren soll. Dieses Verwaltungsreformgesetz – es wurde bereits mehrfach angesprochen – wird eine Aufwertung der Bezirkshauptmannschaften und eine Aufwertung der UVS mit sich bringen. Eine Reihe von Verfahren wird in erster Instanz bei der BH abgehandelt, in zweiter Instanz bei den UVS – was auch der MRK Rechnung trägt –, und die Verfahrenskonzentration bei den Bezirkshauptmannschaften wird dem One-Stop-Shop-Prinzip gerecht werden.

Ich habe mit Freude soeben die aktuellen Pressemeldungen zur Verwaltungsreform gelesen – unter anderem auch von meinem Kollegen Dr. Reinhard Bösch –, wonach die Verwaltungsreform mittelfristig auch enorm Steuergelder sparen helfen und eine Entlastung des Staatshaushaltes in zweistelliger Milliardenhöhe bringen wird, um nur einen Punkt aus diesen zahlreichen aktuellen Pressemeldungen zu zitieren.

Zur Durchführung der Verwaltungsreform ist es wichtig, dass Verfahrensgesetze flexibel sind. Das AVG muss sich den Anforderungen der Verwaltungsreform und den Anforderungen der Zeit stellen, und dies geschieht mit der konkreten Regierungsvorlage.

Ziel aller Schritte einer Verwaltungsreform, Ziel aller Schritte von e-government kann es nur sein, einen bürgerfreundlicheren, einen bürgernäheren Staat zu schaffen.


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