Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 135

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einen solchen Orden bekommen hat! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Schwemlein: Darüber hat er nicht gesprochen!)

Sich deshalb, weil man die Rechtsgrundlage für 341 Orden um eine weitere für einen 342. Orden ausdehnt, hier derart lustig zu machen über Menschen, denen dieser Orden dann verliehen wird, finde ich ganz einfach nicht richtig – insbesondere nicht im UNO-Jahr der Freiwilligenarbeit. Einer solchen Ordensverleihung liegt der Gedanke zugrunde, dass jemand, der ehrenamtlich unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligenorganisationen für die Bevölkerung erbringt, auch eine Belohnung erhalten soll. Nochmals: keine entgeltliche, keinen Scheck, sondern eben einen Orden. Das heißt, das richtet sich an Freiwillige, nicht an professionelle Helfer wie Rot-Kreuz-Angehörige et cetera. Und daher verstehe ich ganz einfach nicht, dass man eine derartige Rechtsgrundlage in derart rüder Form heruntermacht, wie das eben Kollege Posch getan hat!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade der 11. September des heurigen Jahres hat uns sehr eindrucksvoll vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass die zivile Bevölkerung zusammensteht, dass man, wenn man Leistungen oder Hilfe erbringen soll, nicht nur fragt: Was bekomme ich dafür, welchen Wert, welche Gegenleistung erhalte ich dafür, welchen Vorteil bringt mir das?, sondern dass man eben einfach selbstlos, rein um der Hilfe wegen, Hilfe leistet, und zwar freiwillige und unentgeltliche Hilfestellung.

Um jenen Menschen, die sich in den Dienst des Gemeinwohls stellen, auch den nötigen Respekt durch die Allgemeinheit angedeihen zu lassen, wurde diese Rechtsgrundlage in Bezug auf Ehrenzeichenverleihungen geschaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

18.06

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt nicht so einfach, einen Einstieg zu finden, nach all dem, was hier vorausgegangen ist. Ich teile jedoch die Auffassung (Abg. Böhacker: Kollege Öllinger, dann verleihen Sie einen Orden!), dass das Bundes-Ehrenzeichengesetz ein wichtiger Schritt in die "Bürger-Ehrenzeichengesellschaft" des Dr. Khol ist. Das ist unbestritten, meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Mühlbachler: Das ist nicht schlecht!)

Wenn alle österreichischen Bürgerinnen und Bürger einen bestimmten Sättigungsgrad durch die Verleihung dieser Bundes-Ehrenzeichen erreicht haben werden, dann wird sich vielleicht die Frage stellen, ob nicht auch die Mitglieder der Landesregierungen für diese Leistungen Ehrenzeichen, eben auf Landesebene, vergeben können sollten. Es wird vielleicht dann auch der Umfang, der Geltungsbereich dieses Gesetzes erweitert werden: von den freiwilligen Leistungen, vom Geltungsbereich Inland vielleicht auch auf den Geltungsbereich Ausland. Da bietet sich jetzt schon einiges an, wenn man etwa die Mitglieder der Bundesregierung beobachtet, die jetzt gerade den Nahen und Mittleren Osten bereisen.

Es wird sicherlich das Glücksgefühl bei den Betroffenen steigern, wenn nicht nur ein Herr Bundeskanzler und ein Herr Bundespräsident, der das ohnehin schon darf, sondern auch die jeweiligen Ministerinnen und Minister dann ihre Zeichen und Orden nicht nur auf nationalem, sondern auch auf internationalem Sektor verleihen können.

Ich sehe da allerdings ein Problem, Herr Dr. Khol. In Österreich haben wir – und das sollten Sie schon ernst nehmen – über 300 verschiedene Orden. Dazu gibt es, wie Sie, Herr Staatssekretär Morak, angemerkt haben, auch noch Preise, die von der Republik Österreich verliehen werden – auch für wichtige Leistungen für unsere Republik. – Ja sollte es nicht eigentlich möglich sein, mit diesen über 300 verschiedenen Orden das Auslangen zu finden? Könnten wir nicht sozusagen die jährliche "Rate" dieser Orden erhöhen, wenn schon der Bedarf so groß ist? Warum brauchen wir ein neues Bundes-Ehrenzeichen, das die Kompetenz zur Verleihung vom Bundes


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