Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 185

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Ich glaube aber, dass es das ehrliche Ziel von uns allen in diesem Haus ist, dass die Kinder weltweit von Sklaverei, Prostitution, Pornographie und vor allen Dingen auch vom Kriegsdienst befreit werden. Die den Kindern dadurch erwachsenden Nachteile sind beispielsweise: kein Schulbesuch möglich, keine weitere Berufsausbildung möglich, gesundheitliche Schäden, Sklaverei in Haushalten und in der Landwirtschaft, aber auch Ausbeutung, im informellen Sektor auf der Straße vorzufinden.

59 Staaten haben bisher dieses einstimmig angenommene IAO-Übereinkommen ratifiziert, darunter auch Staaten, die keines der Kernübereinkommen der IAO ratifiziert haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn auch Österreich im Gegensatz zu manchen Ländern der Dritten Welt nicht von den geschilderten Auswüchsen und Verbrechen an Kindern betroffen ist, so ist es für uns im Sinne einer weltweiten Solidarität und Menschlichkeit eine Verpflichtung, das Übereinkommen zu ratifizieren.

Ich erinnere an den Ausschussbericht und zitiere daraus: "Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluss des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen und die gegenständliche Empfehlung zur Kenntnis zu nehmen."

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Durchführung von Aktionsprogrammen und die Einrichtung eines Mechanismus, der die Durchführung des Übereinkommens überwacht, fallen in unsere Kompetenz. Als ratifizierender Staat werden wir Maßnahmen treffen, um den Einsatz von Kindern bei der Arbeit zu verhindern und zu bewirken, dass Kinder herausgeholt und sozial wiederum eingegliedert werden und eine unentgeltliche Grundausbildung erhalten.

Von ganz großer Wichtigkeit sind für uns in diesem Zusammenhang die internationale Zusammenarbeit, der Informationsaustausch über strafbare Handlungen und die Ermittlung, Verfolgung und Registrierung der Täter. Da das Abkommen einen gesetzändernden beziehungsweise gesetzesergänzenden Charakter hat, bedarf es der Genehmigung durch den Nationalrat.

Es ist nicht nur die Verantwortung, sondern die Pflicht aller Fraktionen, es bei diesem traurigen Kapitel als selbstverständlich und vor allen Dingen als verpflichtend zu empfinden, durch Zustimmung einen Beitrag zu diesem Thema zu leisten. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.45

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gatterer. – Bitte.

21.45

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Es ist positiv, dass nach den "Streitereien"  – unter Anführungszeichen – und vielleicht Missverständnissen, die es bei den letzten Debatten gegeben hat, nun das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit hier, glaube ich, einvernehmlich unterstützt wird. Es ist positiv, dass wir dieses Übereinkommen unterzeichnen und ratifizieren und dass es damit wirklich zu Maßnahmen kommt, die für Millionen von Kindern, die die schlimmsten Formen von Kinderarbeit ausführen müssen – das reicht, wie von meinen Vorrednern schon erwähnt wurde, von Sklaverei und Schuldknechtschaft über Prostitution und Pornographie oder Arbeit in Bergwerken, mit gefährlichen Gütern oder Chemikalien bis hin zur Rekrutierung von Kindern als Kindersoldaten –, Erleichterungen bringen sollen. Es ist positiv, dass wir wirklich versuchen, Maßnahmen zu setzen und eben auch jene Länder, die diese großen Probleme haben, zu unterstützen.

Es ist so, dass bisher 59 Länder dieses ILO-Übereinkommen ratifiziert haben, und ich glaube, man muss sich in diesem Zusammenhang auch die UN-Konvention, die wir hier in diesem Parlament ja schon beschlossen haben, in Erinnerung rufen. Artikel 32 normiert das Recht des Kindes, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu Arbeiten herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder seine körperliche, geistige, seelische oder auch soziale Entwicklung schädigen, und das müssen wir gewährleisten.


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