Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 210

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23.22

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich hoffe, wir können heute mit Ihnen gemeinsam hier dieses Abkommen beschließen, in dem es darum geht, Rahmenbedingungen für freiwillige Hilfeleistungen zwischen der Schweiz und Österreich bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zu schaffen. Diesbezüglich erfolgte in der Vergangenheit eine Zusammenarbeit im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, jetzt gibt es hierfür einen völkerrechtlichen Rahmen, wie schon mit Deutschland, Liechtenstein, Ungarn, Slowenien und der Slowakei. Mit Tschechien sind wir darüber im Gespräch, und es wird auch zu einem Abschluss mit Italien kommen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit dazu nützen, auch darauf hinzuweisen, dass wir eine Vielzahl von Fragen zu klären haben, was den Schutz vor Katastrophen und den Zivilschutz in Österreich anlangt. Kollege Cap hat heute schon davon gesprochen, dass es auch darum geht, den Ausbau des Schutzes vor Katastrophen und des Zivilschutzes in Österreich ernsthaft zu überlegen und anzugehen.

In der Vergangenheit mussten wir wiederholt feststellen, dass es bei negativen Ereignissen größeren Umfangs trotz hervorragender Arbeit der Einsatzorganisationen – Rettung, Rotes Kreuz, Feuerwehr – und der Behörden immer wieder zu größeren Komplikationen gekommen ist, insbesondere in der Koordination zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Wir haben da einen Kompetenzwirrwarr und Mischkompetenzen, sodass man einander die Verantwortung zuschiebt: Bund – Land, Land – Gemeinden, Land – Bund.

Ich glaube, wir brauchen, um diesen Kompetenzwirrwarr zu entflechten, um eine klare, eindeutige Kompetenzlage zu schaffen und um diese unbefriedigende Situation zu bereinigen – von der auch du besonders gut weißt, Herr Klubobmann Khol –, das Bemühen, gemeinsam ein einheitliches Katastrophen- und Zivilschutzgesetz zu schaffen, und zwar im Einvernehmen mit den Ländern und Gemeinden, um hierfür eine klare Kompetenzlage zu schaffen. Wir müssen österreichweit eine Regelung finden, damit der Schutz vor Katastrophen und der Zivilschutz ein Krisenmanagement vorfinden.

Es geht darum, dass wir miteinander all diese Fragen erörtern, dass wir dies beschließen und festlegen, damit sich die Menschen auch in dieser Hinsicht wohl und sicher fühlen und gern in diesem Lande leben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Khol. )

23.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. Er hat das Wort.

23.25

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ereignisse wie das verheerende Lawinenunglück in Galtür haben die Grenzen unserer Leistungsfähigkeit im Katastrophenfall aufgezeigt. Es war mehr als beeindruckend, wie rasch und unbürokratisch uns benachbarte Länder bei der Katastrophe in Galtür mit Luftfahrzeugen und Hilfsmannschaften unterstützt und dutzende Menschenleben gerettet haben.

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang sei auch gesagt, dass die Anschaffung von neun neuen Hubschraubern durch das Bundesministerium für Landesverteidigung, die natürlich auch bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen eingesetzt werden, mehr als gerechtfertigt ist.

Die Republik Österreich hat mit Deutschland, dem Fürstentum Liechtenstein, der Republik Ungarn, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik bereits Abkommen über die rasche und unbürokratische Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen abgeschlossen. Mit der Tschechischen Republik steht ein derartiges Abkommen vor dem Inkrafttreten. Mit Italien werden ebenfalls bereits Verhandlungen in diese Richtung geführt.

Hohes Haus! Gegenstand der heutigen Debatte ist das Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es regelt die ständige und enge Zusammenarbeit der Vertragsstaaten zur


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