Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 27

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger! Dieser Beitragssatz von 1,53 Prozent ist dann nicht zu niedrig, wie Sie sagen, wenn man einkalkuliert, dass sich gegenüber den früheren Überlegungen, letztlich auch gegenüber den Vorgaben der Koalitionsvereinbarung zwei wesentliche Dinge geändert haben. – Ich meine, beide Dinge zum Guten. – Es werden nämlich nicht nur 25 Jahre lang, nicht mehr nur bis zum 45. Lebensjahr Beiträge entrichtet, sondern während der gesamten Erwerbsbiographie eines Arbeitnehmers.

Und zum Zweiten: Nicht erst nach dem ersten Jahr, sondern schon von Anfang an oder nach dem gesetzlichen Probemonat – was zum Beispiel deutliche Verbesserungen insbesondere für die Tourismusbranche mit sich bringt – werden Beiträge gezahlt. Beides sind Elemente, die natürlich zu einer Herabsetzung des Beitragssatzes führen können.

Dass Sie solche Berechnungen anstellen, ist durchaus legitim. Ich stelle eine andere Berechnung an. Ich sage: Zwei Drittel der Arbeitnehmer dieses Landes haben weder nach drei Jahren noch nach 25 Jahren, noch nach irgendeiner Frist irgendeine Abfertigung gesehen, und die bekommen in Zukunft entweder eine Abfertigung und/oder eine betriebliche Zusatzpension. Das ist das sozial Gerechte und Zukunftsweisende an diesem Modell. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Einem, bitte.

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Bundesminister! Das Modell ist zukunftsorientiert. Meine Frage: Sind Sie bereit, etwa auch der Anregung Ihres Parteifreundes Spindelegger Folge zu leisten und den Beitragssatz von 1,53 Prozent zu erhöhen oder, wie er sich ausgedrückt haben würde, einen höheren Beitragssatz herauszuholen, damit die Frist früher verstrichen ist, früher eine "Abfertigung neu" erreicht werden kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Einem! Ich habe schon darauf verwiesen: Dieses Sozialpartnermodell ist noch nicht einmal 24 Stunden alt. Es ist zweifellos einer der Eckpunkte und einer der materiell relevantesten Inhalte dieser Einigung, dass der Beitragssatz mit 1,53 Prozent festgelegt wurde. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung bei ihren Überlegungen und auch mein Haus bei der Ausarbeitung der Regierungsvorlage von diesem Beitragssatz ausgehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Damit haben wir die 6. Anfrage erledigt.

Die 7. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

107/M

Welche Schritte gedenken Sie zu setzen, um – angesichts eines im Bereich der Arbeitslosenversicherung zu erwartenden Abgangs von rund zehn Milliarden Schilling in den Jahren 2001 und 2002 – eine Kürzung der Leistungen des AMS zu verhindern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger! Sie wissen so gut wie ich, dass das keine kommunizierenden Gefäße sind. Die aktive Arbeitsmarktpolitik und die Gebarung der Arbeitslosenversicherung sind keine kommunizierenden Gefäße. Abgänge aus dem Titel Arbeitslosenversicherung hat der Finanzminister, hat das Budget zu bedecken, das ist gesetzlich so vorgesehen.


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