Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 82

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Die einschlägige EU-Richtlinie sieht ja auch eine technische Untersuchung spätestens vier Jahre nach der erstmaligen Zulassung vor. Und in den meisten EU-Ländern gibt es auch diese drei- bis vierjährige Untersuchung. Nirgendwo in Europa, nirgendwo in der Europäischen Union ist diese einjährige Untersuchung vorgesehen, wie das bei uns der Fall ist, meine Damen und Herren.

Ich bin überzeugt, dass es durch längere Intervalle selbstverständlich zu keiner Verschlechterung des Sicherheitszustandes kommen wird, vor allem deshalb nicht, weil es ja auch Garantiebestimmungen gibt. In der Europäischen Union gilt eine zweijährige Garantiefrist, außerdem gewähren die meisten Autofirmen heute Garantiezeiten von zwei bis drei Jahren. Das heißt, alle diese Neuwagen kommen kostenlos zu entsprechenden Überprüfungen. Innerhalb von zwei, drei Jahren werden kostenlos alle Mängel beseitigt. Es ist deshalb auch verkehrssicherheitspolitisch vertretbar, dass erst ab dem dritten Jahr eine entsprechende behördliche Überprüfung vorgesehen ist, meine Damen und Herren.

Da jährlich knapp über 300 000 PKW zum Verkehr zugelassen werden, wird rund eine Million Kfz-Lenker von dieser Regelung profitieren und sich mindestens 400 S im Jahr ersparen. Insgesamt wird es im Jahr eine Ersparnis im Ausmaß von 120 Millionen Schilling auf Grund dieser eingesparten Pickerlüberprüfungen geben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Diese Neuregelung ist also eine vernünftige Lösung, sie dient dem Umweltschutz, der Verkehrssicherheit und einer sinnvollen Verwaltungsreform. Diese Neuregelung führt aber auch zu einer finanziellen Entlastung hunderttausender Autofahrer. (Abg. Dr. Petrovic: Auf Kosten unserer Kinder!) Deshalb ist sie sinnvoll und wird von uns auch unterstützt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte.

13.01

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Hohes Haus! Der Herr Bundeskanzler Schüssel hat die Frau Vizekanzlerin Riess-Passer gelobt, dass sie und andere so etwas wie die Verwaltungsreform zustande gebracht haben, was zuvor niemand zustande gebracht hat.

Meine Damen und Herren! So einen "Wurf", wie es der Herr Bundeskanzler genannt hat, zum Nachteil der Bürger, wollte niemand zusammenbringen! Das hat sich wirklich keiner getraut.

Das, was Sie uns als "Wurf" vorlegen und Reform nennen, ist einfach ein Synonym für Verschlechterungen. Ihre Motive sind rein finanztechnischer Natur. Das sieht man auch daran, dass Sie von Abschlankung der Verwaltung reden und aufzählen, was alles Sie einsparen: 142 Abteilungen, soundso viele Sektionen. Alles weniger, weniger, weniger. Dahinter stecken aber Menschen, Menschen, die Sie loswerden wollen – und nicht das Ziel, das Frau Baumgartner-Gabitzer genannt hat, nämlich die Verwaltung effizienter und schlanker zu machen. Die einleuchtenden Ziele einer Verwaltungsreform, nämlich Verfahrenskonzentration, Verkürzung des Instanzenzuges, Verfahrensbeschleunigung, Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes, die haben Sie eindeutig nicht erreicht.

Es ist Ihnen nicht gelungen, die bürokratischen Hürden und lange, umständliche Verfahrensabläufe zu beseitigen. Im Gegenteil: Sie haben neue Hürden geschaffen, Doppelgleisigkeiten geschaffen, wie zum Beispiel beim Strahlenschutzgesetz, Verfahrenskomplizierungen vorgenommen (Abg. Dr. Khol: Das heißt "Komplikationen"!), Rechtsunsicherheiten geschaffen und wiederum den Verwaltungsgerichtshof nicht entlastet.

Eine echte Verfahrensbeschleunigung und eine Reform im Sinne der Bürger und Bürgerinnen wäre die Errichtung von Landesgerichtshöfen mit reformativer Entscheidungsbefugnis gewesen.


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